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- Kundenauftrag: Handwerksbetrieb mit Sitz in Trier erfüllt einen Auftrag in Luxemburg
- Projektsitzungen bzw. Meetings zu Kundenauftrag: Softwareunternehmen mit Sitz in Aachen erfüllt einen Auftrag in Frankreich. Die Arbeiten werden überwiegend am Firmensitz in Aachen ausgeführt. Der Projektleiter fährt wöchentlich einmal zum Kunden nach Frankreich.
- Konferenzen
- Messebesuche
Aussicht Ausblick 2023: Es ist vorgesehen, dass die A1-Bescheinigung für selbstständige Geschäftsführer. Auch selbstständige Geschäftsführer sollen in Zukunft eine A1-Bescheinigung elektronisch beantragen können. Eine Umsetzung ist ab 2023 vorgesehen. Es wird nicht über den Lohn laufen. Bis dahin bleibt weiterhin die Möglichkeit zur online-Erstellung des A1-Antrags über selbstständig tätige Personen elektronisch beantragt werden kann. Diese A1 Anträge werden nicht aus der Lohnbuchhaltung gestellt werden können. Das online-Verfahren über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (dvkaDVKA) ist weiter durchzuführen.
Die A1-Anträge sind also auch dann zu erstellen, wenn die Mitarbeiter nicht im Rahmen eines Kundenauftrags tätig werden.
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