Die Digitale Lohnschnittstelle ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung.
Die Anwendung der DLS ist ab dem 1.1.2018 vorgeschrieben. Für Zeiträume, die vor dem 1.1.2018 liegen, werden die Daten noch nach den Vorgaben der GdPDU GDPdU bereitgestellt.
Bei der digitalen Lohnschnittstelle handelt es sich um einen amtlich vorgeschriebenen Standarddatensatz, der eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfelder enthält. Die DLS ist eine einheitliche Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto.
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