DLS Digitale Lohnschnittstelle
Die Digitale Lohnschnittstelle ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung.
Die Anwendung der DLS ist ab dem 1.1.2018 vorgeschrieben. Für Zeiträume, die vor dem 1.1.2018 liegen, werden die Daten noch nach den Vorgaben der GDPdU bereitgestellt.
Bei der digitalen Lohnschnittstelle handelt es sich um einen amtlich vorgeschriebenen Standarddatensatz, der eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung von elektronischen Dateien und Datenfelder enthält. Die DLS ist eine einheitliche Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto.
Voraussetzung für die Anwendung der DLS ist der Lizenzschalter für das Modul.
Vorbereiten der Daten für den Export in die Schnittstelle
Im Lohnartenstamm ist für jede Nutzerlohnart auf der Seite /DLS/ die entsprechende Zuordnung zu treffen. Für die System-Lohnarten sind die Einstellung vorhanden. Für die Zuordnung können Sie zur Hilfe mit dem Mauszeiger auf die entsprechende Zeile klicken und es werden die entsprechenden Paragraphen aus dem Steuerrecht zur Hilfe angezeigt.
Export der Daten in die Schnittstelle
Eingabemaske nach Aufruf des Menüpunktes " Schnittstellen - DLS Digitale Lohnschnittstelle ab 2018"
Der Export der Daten erfolgt getrennt nach Jahren. Dazu tragen Sie jedes einzelne Jahr des Prüfzeitraums in die Maske ein und führen den Export über die Taste /Start/ aus. vor dem Export währen Sie das Ausgabeverzeichnis für die Daten aus. Nach dem Export können die Daten auf CD gebrannt oder auf einen USB-Stick kopiert werden.
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