Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Mit der Version 10.22.2226.0 wurde in comet PA das BMF-Schreiben vom 20. Mai 2022 "Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Anwendung ab dem 1. Juni 2022)" umgesetzt.
Hierzu gab es einen vom Bundesministerium für Finanzen angepassten Programmablaufplan für die Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer ab 01/2022.

...

  1. Rückrechnung für alle Arbeitnehmer, die aktuell beschäftigt sind nach 01/2022.
  2. Verkürztes Verfahren der Lohn- und Kirchensteuerberechnung für Arbeitnehmer, welche in 2022 keine Kurzarbeit, keinen Steuerklassenwechsel und keine Abrechnung nach IfSG hatten, für alle anderen Arbeitnehmer erfolgt eine Rückrechnung bis 01/2022.
  3. Keine Neuberechnung, wenn dem Arbeitgeber dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Hinweis

Seit der Version 10.22.22.0 ist der aktuelle Programmablaufplan in comet PA vorhanden.
Abrechnungen mit dieser Version für 06/2022 und ggf. in diesem Zusammenhang eingetragene Rückrechnungen wurden bereits nach dem aktuellen Programmablaufplan durchgeführt.

Das heißt, haben Sie bereits in der Abrechnung 06/2022 für alle Arbeitnehmer eine Rückrechnung nach 01/2022 eingetragen und mit einer Version ab 10.22.22.0 gerechnet, dann wurden die Steuererleichterungen bereits mit der Abrechnung 06/2022 an den Arbeitnehmer ausgezahlt und Sie müssen aktuell nichts weiter tuen.

Vorgehensweise

zu Punkt 1:

Für alle aktuell beschäftigten Arbeitnehmer wird ein Rückrechnung nach 01/2022 eingetragen und die Abrechnung in 07/2022 erfolgt wie gewohnt. Pro Monat wird dann nach dem aktuellen Programmablaufplan die Lohn- und Kirchensteuer neu berechnet. Die zu viel gezahlte Steuer wird mit der Abrechnung 07/2022 überwiesen.

Im Programm folgende Menüpunkte aufrufen:

<Bewegungsdaten> - <GESAMT-Rückrechnungen /-Tarifanpassungen /-Vorträge> aufrufen.

Gesamt- Rückrechnung anwählen Image Added

Im sich dann öffnenden Fenster den Reiter <Steuer 2022> wählen und unten <Rückrechnung für alle Arbeitnehmer eintragen> aktivieren,Image Added

die anderen Punkte (Kurzarbeit, Infektionsschutzgesetz, Eintritt nach dem 1.1.2022 und Rückrechnungstiefe erweitern werden deaktiviert.

Image Added

Mit <OK> wird für alle Arbeitnehmer eine Rückrechnung bis 01/2022 eingetragen und die Abrechnung kann wie gewohnt erfolgen.