SV-Offsetwerte müssen Sie immer dann eingeben, wenn Sie die Arbeit mit dem Programm im laufenden Jahr beginnen.
Sie tragen für alle Arbeitnehmer für den Zeitraum vom Jahresanfang bis zum Beginn der Arbeit mit COMET PA die SV-Tage, die Beträge AN/AG und das SV-pflichtige Bruttoentgelt für alle Zweige der Sozialversicherung ein.
SV-Offsetwerte werden nicht eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber im laufenden Jahr zu Ihnen wechselt.zurück zu: Offset- / Jahresvortragswerte
Diese Dokumentation wird auf Grund der aktuellen Änderungen in verschiedenen Meldeverfahren komplett überarbeitet. Stand: 1. Juni 2017.
SV-Offsetwerte werden für die Berechnung von Beiträgen aus Einmalbezügen zur Auffüllung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in den SV-Zweigen KV, RV, AV und PV beachtet.
In den Spalten KV, RV, AV und PV und in den Zeilen SV-Tage und Brutto sind die Vorjahreswerte einzutragen, wenn
- ein Systemwechsel (Programmwechsel) vom 1. Januar bis 31. März erfolgt ist und
- in den Monaten Januar bis März Einmalzahlungen geleistet werden und
- der Mitarbeiter die anteilige Jahresbemessungsgrenze im aktuellen Jahr mit der Einmalzahlung überschreitet und
- der Mitarbeiter die Jahresbemessungsgrenze im Vorjahr nicht überschritten hat.
In den Spalten KV, RV, AV und PV und in den Zeilen SV-Tage und Brutto sind die aufgelaufenen Jahreswerte bis zum Systemwechsel einzutragen, wenn
- ein Systemwechsel (Programmwechsel) vom 1. April bis 31. Dezember erfolgt ist und
- in den Monaten April bis Dezember Einmalzahlungen geleistet werden und
- der Mitarbeiter die anteilige Jahresbemessungsgrenze im aktuellen Jahr ab dem Systemwechsel überschreitet.
Bei einem Systemwechsel ab 1. Februar müssen die Spalten >>SV<< mit dem SV-pflichtigen Brutto, d.h. ohne Beachtung der Bemessungsgrenzen, und UV mit dem UV-pflichtigen Brutto gefüllt werden, damit im DEÜV-Verfahren die UV-Meldung mit Grund 92 für das aktuelle Abrechnungsjahr abgegeben werden kann.
weiter zu: BAV-Offset