Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Zum Verfahren

Erstattungsanträge von Arbeitgeberaufwendungen sind ab 2011 nur noch elektronisch abzugeben.

...

Die Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sind an die Datenannahmestelle der Krankenkasse, bei dem der Arbeitnehmer, für den die Erstattung geltend gemacht wird, krankenversichert ist, durch eine verschlüsselte und gesicherte Datenübertragung zu übermitteln. Bei privat versicherten Arbeitnehmern sind die Anträge an die Einzugsstelle zu übermitteln, an die die Renten- und/oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die Datenstelle der Minijob-Zentrale ist für geringfügig Beschäftigte (400450-Euro-Beschäftigte bzw. kurzfristig Beschäftigte) zuständig. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen nehmen an dem AAG-Erstattungsverfahren nicht teil.

Nachdem ein Datensatz an die zuständige Datenannahmestelle übermittelt wurde, werden die Daten geprüft. Sofern der Datensatz fehlerfrei ist, wird dieser an die Krankenkassen zur Bearbeitung weitergeleitet. In dem Fall, dass die Daten fehlerhaft sein sollten, erhält der Arbeitgeber von der Datenannahmestelle eine Rückmeldung entweder per Post oder per verschlüsselter E-Mail. Der Arbeitgeber muss den berichtigten/korrigierten Datensatz dann erneut übermitteln.

Sofern ein Arbeitgeber es wünscht, kann auch bei einer fehlerfreien Übermittlung der Datensätze eine Eingangsbestätigung von der Datenannahmestelle erfolgen. Diese Bestätigung erfolgt ausschließlich per E-Mail.

Wie in der Vergangenheit auch, können die einem Arbeitgeber nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zustehenden Erstattungen entweder direkt erstattet, alternativ mit der nächsten Beitragszahlung verrechnet werdenDie Erstattung der Aufwendungen erfolgt in der Regel über eine Überweisung nach Eingang des Antrags bei der Krankenkasse. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Verrechnung der Beträge über den Beitragsnachweis. Diese Variante wird aber von einigen Kassen per Satzung ausgeschlossen. Welche Variante zur Anwendung kommt, wird im Firmenstamm festgelegt.

Ablauf in Comet PA

Im Dialog AAG-Stapel können die bei der Rechnung des aktuellen Mandanten generierten AAG-Anträge eingesehen, bedingt editiert und geprüft werden.

Image Added


Durch Anklicken des Reiters |AAG-Stapel| werden die aus der Rechnung erstellten Anträge pro Person angezeigt, d.h. man hat  hier die Möglichkeit, die Anträge vor dem Erstellen anzuzeigen.


Image Added

 Werden bei der Prüfung Fehler festgestellt, kann der Antrag hier bearbeitet werden.

Sie können auch sofort mit der Datenprüfung beginnen, wenn die Anträge fehlerfrei sind.