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Allgemeines
Aus der Gesamtauswahl aller Krankenkassen werden die Krankenkassen eingerichtreteingerichtet, die den Mitarbeitern im Personalstamm zugeordnet werden sollen. Die Gesamtauswahl aller Krankenkassen wird über den Dowenloadservice Downloadservice bereitgestellt.
Schaltflächen und Funktionstasten:
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Speichern Sie die Änderungen wieder mit dem Haken im Navigator.
Sonderfall: Fusion von 2 Krankenkassen
Bei einer Fusion von 2 Krankenkassen wird die Betriebsnummer einer der beiden Kassen zu einem Stichtag (Monatsende) ungültig. Sie werden von der Krankenkasse darüber schriftlich informiert.
Im Programm wird für diese Krankenkasse das Ende-Datum zum Stichtag eingetragen, nach dem Stichtag wird auf der Fehlerliste "schwerer Fehler - Krankenkasse Nr. xx nicht mehr gültig" darauf hingewiesen. Im Krankenkassenstamm erfolgt ein Eintrag, welche Krankenkasse als Folge-Krankenkasse zu verwenden ist. Die Nummer dieser Krankenkasse ist für die AN dann im Personalstamm zu hinterlegen. Haben Sie die Folge-Krankenkasse noch nicht in Ihrem Krankenkassenstamm , müssen Sie diese vor der Änderung im Personalstamm neu anlegen. Dazu steht die Funktion zur Verfügung.
Für die Änderung im Personalstamm steht Ihnen die Funktion /Konvertierung - Daten setzten - KK-Wechsel/ zur Verfügung. Mit dieser können alle AN für die betreffenden Kassen umgesetzt werden.
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