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Kennzeichnungsfelder | Setzen der Schalters für den Berufsgenossenschaftsnachweis und ABM | |||||||||||||||
Altersteilzeit | ||||||||||||||||
bis 30.06.2004 | Beginn der Altersteilzeit bis 30.06.2004 Vorschrift für die Verarbeitung der Lohnart hinsichtlich der Altersteilzeit. Für jede Nutzerlohnart legen Sie fest:
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ab 01.07.2004 | Beginn der Altersteilzeit ab 01.07.2004 Vorschrift für die Verarbeitung der Lohnart hinsichtlich der Altersteilzeit. Für jede Nutzerlohnart legen Sie fest:
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Lohnfortzahlung-Erstattung | Es ist anzugeben, wie die Lohnart in die Lohnfortzahlung eingebunden ist. Die Einstellung "5: SV-Tg. Gekürzter Monatslohn, anteilm. anteilmäßiger LFZ" ist in Lohnarten vorzunehmen, die nach SV-Tagen gekürzt gezahlt werden und deshalb anteilmäßig anteilsmäßig erstattungsfähige Lohnfortzahlungsbestandteile enthalten. | |||||||||||||||
Pfändungs-Freibeträge für Pfändungen | Freibeträge für Schuld-Pfändung. Beispiel:
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