Ordnungsmerkmale
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Eingabe der ETIN (Ordnungsmerkmal der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung).
Die ETIN ist 14stellig und setzt sich aus den verschlüsselten Werten für Familienname, Vorname, Jahr, Monat und Tag der Geburt sowie einem Prüfzeichen zusammen. Solange sich an den personenbezogenen Daten nichts ändert (z.B. Hochzeit, Namensänderungen) behält die eTIN ihre Gültigkeit.
Mit Hilfe der Taste [F9] bzw. mit der rechten Maustaste ist es möglich die ETIN zu generieren. Unter dem Menüpunkt "Bearbeiten, Konvertierungen / Daten setzen" kann die Generierung für den gesamten Personalstamm vorgenommen werden.
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Allgemeine Besteuerungsmerkmale
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Eingabe der Steuerklasse des Arbeitnehmers. Für Teilzeitbeschäftigte, die unter die Pauschalierungsgrenze fallen, aber über eine Steuerklasse verfügen, ist zu prüfen, ob eine Beschäftigung über Steuerklasse für den Arbeitgeber günstiger ist.
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Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden im ELStAM - Verfahren elektronisch von der Finanzverwaltung vorgegeben. Die Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers ist das eindeutige Ordnungsmerkmal für die Kommunikation von Arbeitgeber und Finanzverwaltung in den Meldeverfahren Lohnsteuerbescheinigung und ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). In Ausnahmefällen, wie z.B. Wohnsitz im Ausland oder Zuzug aus dem Ausland, wurde dem steuerpflichtigen Bürger (noch) keine Steuer-ID zugeteilt. Dann wird als Ordnungsmerkmal die ETIN eingesetzt.
Ordnungsmerkmale
Hauptarbeitgeber | Für Mitarbeiter, die hier ihre Hauptbeschäftigung ausüben, ist die Checkbox zu aktivieren. |
Steuer-ID (TIN) | Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Ziffernkombination mit vorgegebenen Plausibilitätskontrollen. Es werden ausschließlich korrekte Steuer-ID gespeichert. |
ETIN | Die ETIN wird mit [F9] oder mit der Funktion auf der rechten Maustaste generiert. |
ELSTAM-Sperre bis | Hier tragen Sie das Datum ein, bis wann der Mitarbeiter nicht bei ELStAM gemeldet werden soll (oder kann). |
ELSTAM-Anmeldung bestätigt | Das System zeigt Ihnen hier das Anmeldedatum im ELStAM Verfahren an. |
ELSTAM-Änderungsmeldung | Das System zeigt Ihnen hier das Datum der letzten Änderung im ELStAM-Verfahren an. |
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind grundsätzlich nach den Vorgaben aus dem ELStAM-Verfahren anzuwenden. Beim Eintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen oder in begründeten Ausnahmefällen und bei Vorlage eines Belegs können die Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Anwender verändert werden. Bei fehlender Steuer-ID ist nur die manuelle Erfassung möglich. Veränderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden im ELStAM - Verfahren durch Abruf der Anmeldebestätigung bzw. der Änderungslisten automatisch in den Personalstamm eingetragen.
Allgemeine Besteuerungsmerkmale
Steuerklasse | Steuerklasse des Arbeitnehmers. |
Faktor Steuerklasse 4 | Bei Ehegatten, die beide der Steuerklasse IV angehören, hat das Finanzamt Steuerklasse 4 haben und auf Antrag beider der Ehegatten jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer eingetragen. Der Faktor ist ermittelt die Finanzverwaltung einen Faktor, der in dieses Feld zu übernehmeneingetragen wird. |
Kinderfreibeträge | Eingabe der Anzahl der Kinderfreibeträge . Seit dem Einkommenssteuergesetz 1996 hat die Zahl der Kinderfreibeträge keinen Einfluss mehr auf die Lohnsteuerberechnung. Auf die Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer wirkt sich der KFB jedoch weiterhin mindernd ausfür die Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. |
Konfession | Eingabe der Konfession des Arbeitnehmers zur Berechnung der Kirchensteuer. Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl. |
Konfession Ehepartner | Eingabe der Ehegatten-Konfession des Ehegatten des Arbeitnehmers. Dies ist notwendig, da in einigen Bundesländern bei für die Berechnung und Aufteilung der pauschalen Kirchensteuern in den Bundesländern notwendig, die für konfessionsverschiedenen Ehen die einbehaltene Kirchensteuer bei der Lohnsteueranmeldung Aufteilung der pauschalen Kirchensteuer auf beide Konfessionen aufgeteilt werden mussvorschreiben. Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl. |
Steuerfreibetrag und Steuerhinzurechnungsbetrag werden im ELStAM-Verfahren übermittelt und können unter Beachtung der Regeln zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen durch den Anwender verändert werden.
Steuerfrei-/hinzurechnungs-Beträge
Freibetrag | Eingabe des monatlichen bzw. jährlichen Steuerfreibetrages |
Hinzurechnungsbetrag | Eingabe des monatlichen bzw. jährlichen Steuerhinzurechnungsbetrages. Der Steuerhinzurechnungsbetrag erhöht das Steuerbrutto. Der Steuerhinzurechnungsbetrag wird zum Beispiel dann eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer ein zweites Beschäftigungsverhältnis hat, wo auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 6 und ein Freibetrag der gleichen Höhe eingetragen ist. Für Arbeitnehmer mit einem Hinzurechnungsbetrag auf der Lohnsteuerkarte dürfen Sie keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Das Programm berücksichtigt diese Besonderheit automatisch. |
Lohnsteuer-Kennzeichen
Lohnsteuerkennzeichen | Der Arbeitgeber ist zur Durchführung eines Lohnsteuerjahresausgleichs gesetzlich verpflichtet, wenn er am 31.12. mindestens 10 Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte beschäftigt. Der automatische Lohnsteuerjahresausgleich in der Dezember-Rechnung wird nur dann durchgeführt, wenn der Schalter "Automatischer Lohnsteuerjahresausgleich" auf "J" in den Firmenstammdaten gesetzt wurde und die Bedingungen für den Arbeitnehmer erfüllt sind.(siehe auch: Firmenstamm ==> Arbeitsblatt ==> Schalter). Im Personalstamm haben Sie die Möglichkeit, für einzelne Arbeitnehmer eine Sperre zu setzen bzw. einen permanenten Ausgleich zu aktivieren. Die gesetzlichen Vorschriften, wann ein Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchgeführt werden darf, werden vom Programm automatisch berücksichtigt. BEACHTE: Der Lohnsteuerjahresausgleich führt darf nicht zu einer Nachbelastung des Arbeitnehmers führen. Der Lohnsteuerjahresausgleich entfällt:- - - - - - - -Bei Geringfügig Beschäftigten, für die der Arbeitgeber 12% pauschale RV-Beiträge abführt (Personengruppe 109), wird ab 01.04.2003 automatisch 2% Einheitliche Pauschsteuer (statt bisher 20% Pauschale Steuer) berechnet. Soll für diesen Arbeitnehmer weiterhin 20% Pauschale Lohnsteuer, Pauschale Kirchensteuer und Pauschaler Solidaritätszuschlag berechnet und die Einheitliche Pauschsteuer gesperrt werden, ist dies durch den Eintrag "7: Sperre Einheitliche Pauschsteuer (2%)" zu hinterlegen. |
Lohnsteuertabelle | Die Besondere Lohnsteuertabelle ist für nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer anzuwenden (z.B. Beamte; Beamtenpensionäre; Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, denen ohne eigene Beitragsleistung eine betriebliche Altersversorgung zugesichert ist). |
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