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Ordnungsmerkmale

HauptarbeitgeberHier ist ein Haken zu setzten, wenn der AN neben dem Beschäftigungsverhältnis Ihres Hauptarbeitgebers noch einer Nebenbeschäftigung nachgeht.
Steuer-ID (TIN)Die neue Steuer-Identifikationsnummer wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt und ist seit diesem Zeitpunkt bzw. für Neugeborene von der Geburt an lebenslang geltend. Sie ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und die eTIN und besteht aus zehn zufällig gebildeten Ziffern, die keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen, und einer zusätzlichen Prüfziffer. Zu jeder Identifikationsnummer werden folgende persönlichen Angaben gespeichert: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Die gesetzliche Grundlage bildet § 139b Abgabenordnung.
ETIN

Eingabe der ETIN (Ordnungsmerkmal der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung).

Die ETIN ist 14stellig und setzt sich aus den verschlüsselten Werten für Familienname, Vorname, Jahr, Monat und Tag der Geburt sowie einem Prüfzeichen zusammen. Solange sich an den personenbezogenen Daten nichts ändert (z.B. Hochzeit, Namensänderungen) behält die eTIN ihre Gültigkeit.

Mit Hilfe der Taste [F9] bzw. mit der rechten Maustaste ist es möglich die ETIN zu generieren. Unter dem Menüpunkt  "Bearbeiten, Konvertierungen / Daten setzen"  kann die Generierung für den gesamten Personalstamm vorgenommen werden.

ELSTAM-Sperre bis 
ELSTAM-Anmeldung bestätigt 
ELSTAM-Änderungsmeldung 

 

Allgemeine Besteuerungsmerkmale

Steuerklasse

Eingabe der Steuerklasse des Arbeitnehmers. Für Teilzeitbeschäftigte, die unter die Pauschalierungsgrenze fallen, aber über eine Steuerklasse verfügen, ist zu prüfen, ob eine Beschäftigung über Steuerklasse für den Arbeitgeber günstiger ist.

Faktor Stkl. 4Bei Ehegatten, die beide der Steuerklasse IV angehören, hat das Finanzamt auf Antrag beider Ehegatten jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer eingetragen. Der Faktor ist in dieses Feld zu übernehmen.
Kinderfreibeträge

Eingabe der Anzahl der Kinderfreibeträge. Seit dem Einkommenssteuergesetz 1996 hat die Zahl der Kinderfreibeträge keinen Einfluss mehr auf die Lohnsteuerberechnung. Auf die Berechnung des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer wirkt sich der KFB jedoch weiterhin mindernd aus.

Konfession

Eingabe der Konfession des Arbeitnehmers zur Berechnung der Kirchensteuer. Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl.

Konfession Ehepartner

Eingabe der Konfession des Ehegatten des Arbeitnehmers. Dies ist notwendig, da in einigen Bundesländern bei konfessionsverschiedenen Ehen die einbehaltene Kirchensteuer bei der Lohnsteueranmeldung auf beide Konfessionen aufgeteilt werden muss. Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl.

 

Steuerfrei-/hinzurechnungs-Beträge

FreibetragEingabe des monatlichen bzw. jährlichen Steuerfreibetrages
Hinzurechnungsbetrag

Eingabe des monatlichen bzw. jährlichen Steuerhinzurechnungsbetrages.

Der Steuerhinzurechnungsbetrag erhöht das Steuerbrutto. Der Steuerhinzurechnungsbetrag wird zum Beispiel dann eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer ein zweites Beschäftigungsverhältnis hat, wo auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 6 und ein Freibetrag der gleichen Höhe eingetragen ist.

Für Arbeitnehmer mit einem Hinzurechnungsbetrag auf der Lohnsteuerkarte dürfen Sie keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Das Programm berücksichtigt diese Besonderheit automatisch.


Lohnsteuer-Kennzeichen

Lohnsteuerkennzeichen

Der Arbeitgeber ist zur Durchführung eines Lohnsteuerjahresausgleichs gesetzlich verpflichtet, wenn er am 31.12. mindestens 10 Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte beschäftigt. Der automatische Lohnsteuerjahresausgleich in der Dezember-Rechnung wird nur dann durchgeführt, wenn der Schalter "Automatischer Lohnsteuerjahresausgleich" auf "J" in den Firmenstammdaten gesetzt wurde und die Bedingungen für den Arbeitnehmer erfüllt sind.(siehe auch: Firmenstamm  ==>  Arbeitsblatt  ==>  Schalter). Im Personalstamm haben Sie die Möglichkeit, für einzelne Arbeitnehmer eine Sperre zu setzen bzw. einen permanenten Ausgleich zu aktivieren. Die gesetzlichen Vorschriften, wann ein Lohnsteuerjahresausgleich nicht durchgeführt werden darf, werden vom Programm automatisch berücksichtigt.

BEACHTE: Der Lohnsteuerjahresausgleich führt nicht zu einer Nachbelastung des Arbeitnehmers.

Der Lohnsteuerjahresausgleich entfällt:

- für Arbeitnehmer, die dies beantragt haben

- für Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr in einem Dienstverhältnis standen

- für Arbeitnehmer, die im Abrechnungsjahr nach der Steuerklasse V oder VI zu versteuern waren

- bei Steuerklassenwechsel

- bei Bezug von Lohnersatzleistungen

- bei Besteuerung nach besonderer Lohnsteuertabelle

- für Arbeitnehmer, die ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben (vergl. § 34 c EStG)

- bei Anzahl "U" >0

Bei Geringfügig Beschäftigten, für die der Arbeitgeber 12% pauschale RV-Beiträge abführt (Personengruppe 109), wird ab 01.04.2003 automatisch 2% Einheitliche Pauschsteuer (statt bisher 20% Pauschale Steuer) berechnet. Soll für diesen Arbeitnehmer weiterhin 20% Pauschale Lohnsteuer, Pauschale Kirchensteuer und Pauschaler Solidaritätszuschlag berechnet und die Einheitliche Pauschsteuer gesperrt werden, ist dies durch den Eintrag "7: Sperre Einheitliche Pauschsteuer (2%)" zu hinterlegen.

LohnsteuertabelleDie Besondere Lohnsteuertabelle ist für nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer anzuwenden (z.B. Beamte; Beamtenpensionäre; Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, denen ohne eigene Beitragsleistung eine betriebliche Altersversorgung zugesichert ist).


 

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