Voraussetzungen für die elektronische Lohnsteueranmeldung sind:
- Lizenzschalter Lizenz Schalter 39 (Elektronische Lohnsteueranmeldung / Bescheinigung - ELSTER) - in der Basislizenz enthalten
- Gültige aktuelle ERiC - Version - Schnittstelle und Programm zur Übertragung der Meldung zu den ELSTER-Servern - Prüfung erfolgt automatisch beim Start des Menüpunktes
- Gültige Steuernummer (Firmenstamm - Registerkarte <Adressen>)
- Festlegung im Firmenstamm, wann die Lohnsteueranmeldung erstellt werden soll (Firmenstamm - Registerkarte <Schalter>)
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Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist die Registrierung am ElsterOnlineElster Online-Portal zwingend notwendig.
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