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siehe auch: Elektronischer Lohnnachweis
Berufsgenossenschaft Unfallversicherung
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Für die Bearbeitung der Gefahrentarife sind keine zusätzlichen Funktionstasten eingerichtet. Zum Blättern in der Tabelle, zum Einfügen und Löschen von Datensätzen und zum Bestätigen von Eintragungen stehen die Schaltflächen rechts oben (Navigator) zur Verfügung.
Anlegen einer neuen Gefahrentarifstelle
Wollen Sie zu einem bestimmten Datum einem Gefahrentarif eine neue Gefahrentarifstelle zuordnen, gehen Sie wie folgt vor:
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Bearbeitung der Gefahrentarifstellen
Die Änderung einer Gefahrentarifstelle ist eine immer wieder auftretende Aufgabe zum Jahreswechsel. Ablauf:
1. Markieren der zu ändernden Gefahrentarifstelle.
2. Datensatz anlegen und Übernahme der Informationen aus dem letzten Datensatz.
3. Gefahrentarifstelle und Gültig ab aktualisieren.
Hinweis: Gültig bis muss nur dann erfasst werden, wenn die Gefahrentarifstelle nicht weiter benutzt wird.
Gefahrentarifstellen mit Zeitraumbezug
Änderung der zuständigen Berufsgenossenschaft
Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft wechselt, sind folgende Schritte durchzuführen:
1. In den Gefahrentarifstellen wird die Betriebsnummer und die AG - Mitgliedsnummer der abzulösenden BG aus dem Firmenstamm in die
Gefahrentarifstellen eingetragen.
2. Im Firmenstamm wird die Betriebsnummer und AG - Mitgliedsnummer der neuen BG eingetragen.
3. In den Gefahrentarifstellen werden die Gefahrentarife der neuen BG nach dem Verfahren für die Änderung von Gefahrentarifstellen
eingerichtet. Hierbei ist zu beachten, dass die Spalten Betriebsnummer GTS und Mitgliedsnummer nicht gefüllt werden.
Erklärung zu den Beispielen:
GT1 wird bei der alten BG beendet und bei der neuen BG weiter fortgeführt. Ebenso GT2
GT3 entfällt zum 31.12.2104
GT4 wird zum 1.1.2015 aktiviert
Elektronischer Lohnnachweis
Ab 1.1.2017 ist durch den Gesetzgeber rückwirkend für das Jahr 2016 das elektronische Meldeverfahren zwischen Unternehmen (Arbeitgebern) und den Trägern der Unfallversicherung eingeführt worden. Die vollständige Beschreibung zum Meldeverfahren finden Sie unter elektronischem Lohnnachweis.
siehe : Elektronischer Lohnnachweis
Link zum UV-Fehlerkatalog.
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