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Schlüssel

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  • Kundenauftrag: Handwerksbetrieb mit Sitz in Trier erfüllt einen Auftrag in Luxemburg
  • Projektsitzungen bzw. Meetings zu Kundenauftrag: Softwareunternehmen mit Sitz in Aachen erfüllt einen Auftrag in Frankreich. Die Arbeiten werden überwiegend am Firmensitz in Aachen ausgeführt. Der Projektleiter fährt wöchentlich einmal zum Kunden nach Frankreich.
  • Konferenzen
  • Messebesuche

Aussicht Ausblick 2023: Es ist vorgesehen, dass die  A1-Bescheinigung für selbstständige Geschäftsführer. Auch selbstständige Geschäftsführer sollen in Zukunft eine A1-Bescheinigung elektronisch beantragen können. Eine Umsetzung ist ab 2023 vorgesehen. Es wird nicht über den Lohn laufen. Bis dahin bleibt weiterhin die Möglichkeit zur online-Erstellung des A1-Antrags über selbstständig tätige Personen elektronisch beantragt werden kann. Diese A1 Anträge werden nicht aus der Lohnbuchhaltung gestellt werden können. Das online-Verfahren über die  Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (dvkaDVKA) ist weiter durchzuführen. 

Die A1-Anträge sind also auch dann zu erstellen, wenn die Mitarbeiter nicht im Rahmen eines Kundenauftrags tätig werden.

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Für Entsendungen mit einer Dauer über 24 Monaten ist ggf. eine Ausnahmevereinbarung zu treffen. Ausnahmevereinbarungen werden generell von der DKVA bearbeitet.

Die A1-Bescheinigung dienst dient als Nachweis, dass der Erwerbstätige den Sozialvorschriften seines Heimatlandes unterliegt. Basierend auf den Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009 besteht eine solche Mitführungspflicht in jedem EU - Mitgliedsstaat, in dem einer Beschäftigung nachgegangen wird, bereits seit 01.05.2010. 

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Nach der Auswahl der Person kann der A1-Antrag erstellt werden. Bereits vorhandene A1-Anträge können bearbeitet werden.

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Im Antragsverfahren wird zwischen den Anträgen für eine A1-Bescheinigung oder , für eine Ausnahmevereinbarung oder für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte unterschieden. Die Besonderheiten für die Angaben zur Beschäftigungsstelle "Schhiff" sind ebenfalls möglich. Kontextabhängig wird der Anwender auf die Pflichteingaben hingewiesen. Z. B. werden durch die Aktivierung der Checkbox Feste Beschäftigungsstelle die Eingabefelder für Namen und Adresse der Beschäftigungsstelle frei geschaltet. 

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  • Im Antragsverfahren der A1 - Bescheinigungen werden die Geburtsdaten des Beschäftigten verlangt. Es ist daher sinnvoll die Geburtsdaten im Perosnalstamm Personalstamm vollständig einzutragen. diese Daten werden auf jeden A1-Antrag übernommen.
  • Das A1 - Antragsverfahren wird über Status gesteuert:

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