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Berufsgenossenschaft Unfallversicherung
Vom Gesetzgeber wurde als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft eingerichtet. Jedes Unternehmen muss bei der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein und Beiträge entrichten. Diesen Beitrag hat der Arbeitgeber alleine aufzubringen. Die Höhe der Beiträge richtet sich in erster Linie nach der Bruttolohnsumme und der Gefahrenklasse. Die Veranlagung durch die Berufsgenossenschaft zu den Gefahrenklassen erfolgt durch einen Veranlagungsbescheid. Den für den Arbeitnehmer maßgebenden Betrag für die Gefahrenklasse tragen Sie in dieses Feld ein. Sie können mehrere Gefahrentarife und ihre anteilige Gewichtung hinterlegen.
Schaltflächen und Funktionstasten
Für die Bearbeitung der Gefahrentarife sind keine zusätzlichen Funktionstasten eingerichtet. Zum Blättern in der Tabelle, zum Einfügen und Löschen von Datensätzen und zum Bestätigen von Eintragungen stehen die Schaltflächen rechts oben (Navigator) zur Verfügung.
Bearbeitung der Gefahrentarifstellen
Elektronischer Lohnnachweis
Ab 1.1.2017 ist durch den Gesetzgeber rückwirkend für das Jahr 2016 das elektronische Meldeverfahren zwischen Unternehmen (Arbeitgebern) und den Trägern der Unfallversicherung eingeführt worden. Die vollständige Beschreibung zum Meldeverfahren finden Sie unter elektronischem Lohnnachweis.
siehe : Elektronischer Lohnnachweis
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