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Maßgeblich für die Berechnung der MwSt im Anzeigensystem ist der Kommerztermin (KTermin), auch bei Kombiausgaben mit unterschiedlichen Produktionsterminen (PTerminen). Die MwSt-Sätze werden in den VL-Stammdaten gepflegt:

Bei einer Änderung der MwSt wird zunächst der alte Zeitraum beendet und unmittelbar darauf folgend ein neuer mit dem geänderten MwSt-Prozentsatz angelegt. Dabei sollte der bisherige MwSt-Schlüssel beibehalten werden, anderenfalls müssten die Default-MwSt-Schlüssel in allen Kundenstämmen per SQL umgestellt werden. Nach Aktualisierung der Stammdaten müssen auch die Server neu angemeldet werden (WebAnzeigen, Fakturaprozesse etc.).

Sind z. B. bei Sammelrechnungen mehrere Termine in unterschiedlichen MwSt-Zeiträumen beteiligt, erfolgt automatisch ein Belegsplit, d. h. Termine mit gleicher MwSt werden auf einer Teilrechnung mit eigener Belegnummer zusammengefasst.

Für spätere Gutschriften und Nachbelastungen (z. B. manuelle oder Abschlussabrechnungen) ist ebenfalls immer der MwSt-Satz des KTermins ausschlaggebend. Rechnungen und zugehörige G/N müssen immer den gleichen MwSt-Satz aufweisen.

Vertreterprovisionen haben als Bezugspunkt den Nettobetrag des jeweiligen KTermins, d. h. auch die Besteuerung der Vertreterprovision richtet sich nach dem MwSt-Zeitraum, der am KTermin gültig ist.

Zu beachten sind außerdem die Schnittstellen zu externen Buchhaltungssystemen (Buhapoller (gy), HUP2Fibu, HUP2SAP). In deren Konfigurationen sind ggf. zusätzliche Anpassungen erforderlich, wenn z. B. abhängig vom MwSt-Satz unterschiedliche Sachkonten angesprochen werden sollen. Hartcodierte Umsetzungen von internen HUP-Steuerschlüsseln auf externe Steuerschlüssel können hier auch Codeänderungen in den betroffenen Schnittstellenvarianten nach sich ziehen. Die Prüfung muss im Einzelfall des jeweiligen Verlagssystems erfolgen.


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