Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 2 Nächste Version anzeigen »

Hier sehen Sie, wie die Lohnart in der Sozialversicherung und der Steuer verarbeitet wird. Auch diese Schalter können Sie nur für Kunden-Lohnarten verändern. Für jede Gruppe kann jeweils 1 Schalter aktiviert werden.

 

Steuer-Pflicht

Auswahl der Steuer-Pflicht dieser Lohnart. Entsprechend der eingestellten Steuer-Pflicht werden die Beträge auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen.

Sozialversicherungs-Pflicht 

KV / PV

 

Auswahl der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:

  • nicht KV/PV-pflichtig : Nachtschichtzuschlag, Auslagen
  • KV/PV-pflichtig : Gehalt, Stundenlohn
  • nur AG KV/PV-pflichtig : Kurzarbeitergeld

RV

Auswahl der Rentenversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:

  • nicht RV-pflichtig : Nachtschichtzuschlag, Auslagen
  • RV-pflichtig : Gehalt, Stundenlohn
  • nur AG RV-pflichtig : Kurzarbeitergeld

AV

Auswahl der Arbeitslosenversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:

  • nicht AV-pflichtig : Nachtschichtzuschlag, Auslagen
  • AV-pflichtig : Gehalt, Stundenlohn
KuG / WAG 
Einmal-Bezug, SV-pflder Schalter stellt die LA als SV-plichtigen Einmalbezug ein
Pauschale Lohnsteuer 

Satz

Handelt es sich um einen pauschal versteuerten Bezug, wählen Sie durch Anklicken der Schaltfläche neben dem Eingabefeld die Art des Bezuges aus. Der Satz für die pauschale Lohnsteuer wird automatisch in das Feld übernommen.

Bei der Berechnung gibt es folgende Besonderheit zu beachten:

Die pauschale Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber zu übernehmen. Es kann jedoch vereinbart werden, dass  die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitnehmer getragen wird.

Die Einstellung steuert die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer für diese Lohnart. Sie kann über die Bezug-Nr. 697 für einzelne Arbeitnehmer geändert werden.

AG / AN

Hier tragen Sie ein, wer die pauschale Lohnsteuer übernimmt: Auswahl zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Keine Stichwörter