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Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Krankheit des Kindes kann über die Auswahlbox auch ausgeschlossen werden zB. durch einen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Alternativ kann man die bezahlte Freistellung zeitlich begrenzen. Tragen Sie hierzu den Grund ( zB. Tarifvertrag) ein und die Anzahl Tage sowie die Auswahl zwischen Arbeitstagen und Kalendertagen.

 

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