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Datensatzbeschreibung unter https://erhebungsdatenbank.estatistik.de (Verdienststrukturerhebung 2018)

Infomaterial und Beschreibung unter:

Liefervereinbarung zum Download

Fachinfo zum Download


Umsetzung in COMET PA

Core-Zugangsdaten

Wenn noch keine Zugangsdaten vorliegen, dann sind diese neu zu beantragen. Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten für das CORE-Verfahren sind unabhängig vom IDEV-Verfahren und dürfen nicht überschrieben / aktualisiert werden.

Meldeverfahren CORE und IDEV

Leistungsgruppe

Laut fachlicher Spezifikation werden 5 Leistungsgruppen unterschieden.

Leistungsgruppe 1
Arbeitnehmer/-innen in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis. Hierzu zählen z. B. auch angestellte Geschäftsführer/-innen, sofern deren Verdienst zumindest noch teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält. Eingeschlossen sind ferner alle Arbeitnehmer/-innen, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (z. B. Abteilungsleiter/innen) und Arbeitnehmer/innen, mit Tätigkeiten, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern. In der Regel werden die Fachkenntnisse durch ein Hochschulstudium erworben. Die Tätigkeiten werden selbständig ausgeführt.

Leistungsgruppe 2
Arbeitnehmer/-innen mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten, für die i. d. R. nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. Die Tätigkeiten werden überwiegend selbständig ausgeführt. Dazu gehören auch Arbeitnehmer/-innen, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (z. B. Meister/-innen).

Leistungsgruppe 3
Arbeitnehmer/-innen mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung i. d. R. eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung erforderlich ist.

Leistungsgruppe 4
Angelernte Arbeitnehmer/-innen mit überwiegend einfachen Tätigkeiten, für deren Ausführung keine berufliche Ausbildung, aber besondere Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben.

Leistungsgruppe 5
Ungelernte Arbeitnehmer/-innen mit einfachen, schematischen Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen, für deren Ausübung keine berufliche Ausbildung erforderlich ist. Das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten können durch Anlernen von bis zu drei Monaten vermittelt werden.

Die Gruppierung kann im Personalstamm auf der Registerkarte Zusatz-Info - Statistik-Kennzeichen vorgenommen werden. Mit Kennzeichen "x" wird dieser Arbeitnehmer nicht gemeldet.


DFÜ - Verdiensterhebung -  Registerkarte <Optionen 2>

Hier ist pro Lohn-/Gehaltsgruppe eine Zuordnung vorzunehmen.


Es wird nur eine XML-Date erzeugt, somit ist der Import direkt über das Erhebungsportal nicht möglich, da hier nur eine csv-Datei verarbeitet werden kann.

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