Im rvBEA - Verfahren werden für das DEÜV-Verfahren gesonderte Meldungen 57 (GML 57) und für das Leistungswesen Bescheinigungen von der Deuteschen Rentenversicherung Bund elektronisch bei den Arbeitgebern angefordert.
Die Anforderungen werden im SV-Datein-Eingang von der Rentenversicheurng bereitgestellt und durch die Verarbeitung in das rvBEA-Verfahren übertragen.
Für GML 57 wird das Zeitraumende der Meldung mit der Anforderung der Rentenversicherung vorgegeben. Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Anforderung einer gesonderten Meldung 57 zum Versorgungsausgleich.
Diese Meldung ist zu einem beriets abgerechenten Zeitraum abzugeben und löste eine automatische Rückrechnung aus. Das DEÜV-Meldeverfahren wird ab dem Beginn der Rückrechnung neu durchgeführt.
- Anforderung einer gesonderten Meldung 57 zum Rentenbeginn
Bei der Ersatellung der gesonderten Meldungen 57 zum Rentenbeginn werden zwei Fälle unterschieden.
- Das Zeitraumende liegt bis zum Monatsende des aktuellen Abrechnungsmonates
Die GML 57 wird mit der Abrechnung zum Monatsende für den aktuellen Abrechnungsmonat erstellt.
- Das Zeitraumende liegt nach dem aktuellen Abrechnungsmonat.
Die GML 57 wird mit der Abrechnung für den Mona aus dem Zeitraumende erstellt.
Nachdem die GML 57 mit dem Button bereitstellen vorbereitet worden ist, wird sie mit der entsprechenden Abrechnung ins DEÜV-Verfahren übertragen und dort im bekannten Verfahren weiter bearbeitet.