Mit dem Arbeitsblatt Arbeitsvertrag werden abrechnungsrelevante Informationen aus dem Arbeitsvertrag und der Tätigkeit des Mitarbeiters verwaltet.
Im Abschnitt Abteilung/Kostenstelle werden Zuordnungen bzw. Einstellungen des Mitarbeiters zu den Strukturen des Unternehmens festgelegt. Die in der folgenden Tabelle beschriebenen Zuordnungen sind Kann-Eingaben. Sie haben abhängig von den Einstellungen in den Stammdaten der Lohnbuchhaltung Auswirkungen auf die Meldeverfahren zur Sozialversicherung und/oder Finanzverwaltung sowie der Übergabe von Buchungen und Kosten an die Finnazbuchhalutng bzw. Kostenrechnung. Die Optionen dieser Zuordnungen sind in den Hilfeinformationen des jeweiligen Verwaltungsprogramms in den Stammdaten der Lohnbuchhaltung beschrieben. Mit [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Informationen.
Abteilung/Kostenstelle:
Abechnungskreis und Abteilung | Jeder Mitarbeiter kann einem Abrechnungskreis und/oder einer Abteilung zugeordnet werden. Beide Informationen können auch als Gruppenkriterium für Auswertungen oder Filtereinstellungen benutzt werden. |
Kostenstelle und Kostenträger | Jeder Mitarbeiter kann einer Kostenstelle und/oder einem Kostenträger zugeordnet werden. Diese Zuordnungen werden bei der Erstellung der Übergaben an die Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung ausgenutzt. Hier werden die Stammkostenstelle und der Stammkostenträger festgelegt. In den Bewegungen können prozentuale Aufteilungen festgelegt werden. Beide Informationen können auch als Gruppenkriterium für Auswertungen oder Filtereinstellungen benutzt werden. Kostenstellen und Kostenträger sind Stammdaten der Finanzbuchhaltung. Beachten Sie bitte daher auch die Beschreibungen zur synchronen Verwaltung von Kostenstellen und Kostenträgern in den Stammdaten der Lohnbuchhaltung. |
Im Abschnitt Ein-/Austritt werden die Beschäftigugszeiten der Mitarbeiter verwaltet. Für wiederkehrende Mitarbeiter (Saisonkräfte, Aushilfen usw.) werden die Beschäftigungszeiten im Bereich Austritte und Wiedereintritte verwaltet.
Ein /Austritt:
Eintrittsdatum / Austritssdatum | Diese beiden Informationen haben Einfluss auf die Abrechnungen im ein- bzw. Austrittsmonat und lösen entsprechende Meldungen zur Sozialversicheurng und Finnazverwaltung aus. |
Konzerneintritt | Der Konzerneintritt zeigt den ersten Eintritt in das Unternehmen an und wird zur Darstellung der Betriebszugehörigkeit und der Bestimmung von Jubiläen ausgewertet. Dies ist ein Kann-Eingabe und es wird keine Plausibilität mit dem erstmaligen Eintritt in das Unternehmen hergestellt. Bei einem Personalnummernwechsel wird der Eintritt als Konzerneintritt übernommen. |
Austrittsgrund | Der Austrittsgrund ist nach der Erfassung des Austrittsdatums eine Pflichteingabe. Er hat Auswirkungen auf das Meldewesen zur Sozialversicherung und zur Finanzverwaltung. Daher ist eine korrekte Vorhgabe aus der Auswahlliste erforderlich. |
Austritte mit Wieder-Eintritt | Für wiederkehrende Beschäftigungen der selben Person können Sie die Wiedereintritte und Austritte in diesem Abschnitt verwalten. Beim ersten Wiedereintritt einer Person ist eine Besonderheit zu beachten: Durch Klick auf der Schaltfläche [+] wird der erste Austritt in diesen Abschnitt übertragen. Anschließend bestätigen Sie den Übertrag mit [Enter] oder [Tabulator] und speichern die Änderung ab. Das Datum für den Wiedereintritt fügen Sie mit der Taste [+] ein. Sie können beliebig viele Austritte und Wiedereintritte erfassen. |
Arbeitsbescheinigung | Mit der Schaltfläche Arbeitsbescheinigung erreichen Sie die Untermaske zur Erfassung der Daten für die Arbeitsbescheinigung gemäß §312 SGBIII. Diese Eingaben werden auf der Arbeitsbescheinigung ausgewiesen und stehen auch für die mehrfache Ausstellung der Bescheinigung zur Verfügung. |
Im Abschnitt Arbeitszeit werden die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und das Arbeitszeitmodell verwaltet. Diese Informationen haben im Zusammenhang mit weiteren Einstellungen auf den Arbeitsblättern Entgelt, Urlaub und Tarife Einfluss auf die Ergebnisse der monatlichen Abrechnung.
Arbeitszeit:
Tägliche Arbeitszeit (durchschnittlich) | Eingabe der vertraglich vereinbarten täglichen Arbeitszeit. |
wöchentliche Arbeitszeit (durchschnittlich) | Eingabe der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. |
Arbeitszeitmodell | Jedem Mitarbeiter muss ein Arbeitszeitmodell zugeordnet werden. Die Arbeitszeitmodelle werden in den Stammdaten der Lohnbuchhaltung verwaltet. Beschreibungen der Standard-Arbeitszeitmodelle finden Sie in den Hilfethemen zu den Arbeitszeitmodellen. |
Tätigkeitsschlüssel | Der Tätigkeitsschlüssel ist für SV-pflichtige Beschäftigungen eine Pflichteingabe, die im SV-Meldeverfahren an die Sozialversicherung übermittelt wird. Die normierten Vorgaben zu den Berufen können Sie in der Untermaske des Tätigkeitsschlüssels aus dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit auswählen und um die Einstellungen zur Ausbildung und Tätigkeit in ihrem Unternehmen ergänzen. |
Tätigkeit | Die Tätigkeit ist eine Pflichteingabe, die mit der Breufsbeschreibung aus dem Tätigkeitsschlüssel vorbelegt werden kann. Diese Eingabe kann geändert werden. |
Beruf | Hier kann die Berufsbezeichnung des Mitarbeiters eingetragen werden. |
Beschäftigungsort | Der Beschäftigungsort ist ebenfalls eine Kann-Eingabe. |
Befristungsdatum | In befristeten Beschäftigungsverhältnissen ist die Eingabe des Ende der Befristung nützlich, weil daraus Hinweise auf der Fehler- und Hinweisliste der Abrechnung erstellt werden. Diese Hilfestellung verhindert, dass arbeitsrechtliche Fristen verstreichen. |
Monate Probezeit | Die Eingabe der Probezeit ist rein informativ. |
Vor- Nach-Parallel-Personal-Nr.
Vor | Bei einem Personalnummernwechsel wird im Personalstamm zur neuen Personalnummer die alte Personalnummer als Vorpersonalnummer gespeichert. |
Nach | Bei einem Personalnummernwechel wird im Personalstamm zur alten Personalnummer die neue Personmalnummer als Nachpersonalnummer gespeichert. |
Parallel | Die parallele Personalnummer wird zur Dokumentation von Mitarbeitern gefüllt, die im Personalstamm doppelt geführt werden müssen. |