In der GDPDU Schnittstelle werden die Daten für die Finanzbehörde bereitgestellt.
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ beinhalten Anwendungsregelungen zur Umsetzung des Rechts auf Datenzugriff.
Die GDPDU Schnittstelle beinhaltet steuerrelevante Daten und beschreibende Daten.
Die GDPDU Schnittstelle zum Export der Steuerdaten ist durch ein eigenständiges Programm realisiert.
Bereitstellung der Daten für die Prüfung durch die Finanzbehörde
Starten Sie das Programm GDPDU COMETFA.exe und melden Sie sich an dem zu exportierenden Mandanten an. Die Anmeldedaten sind identisch zur Anmeldung in CometFA.
Bei der Erzeugung der Daten wird ein Protokoll erstellt: