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In der GDPDU Schnittstelle werden die Daten für die Finanzbehörde bereitgestellt.

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ beinhalten Anwendungsregelungen zur Umsetzung des Rechts auf Datenzugriff.

Die GDPDU Schnittstelle beinhaltet steuerrelevante Daten und beschreibende Daten.

Die GDPDU Schnittstelle zum Export der Steuerdaten ist durch ein eigenständiges Programm realisiert.

Bereitstellung der Daten für die Prüfung durch die Finanzbehörde

Starten Sie das Programm GDPDU COMETFA.exe und melden Sie sich an dem zu exportierenden Mandanten an. Die Anmeldedaten sind identisch zur Anmeldung in CometFA.



Bei der Erzeugung der Daten wird ein Protokoll erstellt:



Die Schnittstellensoftware GDPDU CometFA ist inhaltlich und strukturell frei anpassbar. Maßgeblich dafür ist eine SQL-Anweisung.

Ausgangsseitig bestimmt die GDPDU Spezifikation und Eingangsseitig der Datenbankaufbau von CometFA die Vorlage zur SQL-Anweisung.

Die SQL-Anweisung und die daraus resultierende Struktur sind offengelegt ind im Dialogfenster "Statements"  einsehbar.

Dafür sind im Dialogfenster "Tabellen" die entsprechenden Einträge im Baum anzuklicken.

Aktuell erhält der Prüfer zwei Datenpools, den auf das Geschäftsjahr bezogenen Anlagenstamm und den Anlagenspiegel mit den steuerrelevanten Werten der Anlagen.

Hier die Anzeigen für den Anlagenspiegel.


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