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Wollen Sie für einen Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw erfassen, müssen Sie diesen Arbeitnehmer zuerst aus der Personalstamm-Tabelle auswählen.

Im Bereich „Allgemeines“ können Sie Daten wie:

- Pkw-Typ

- Kfz-Kennzeichen

- Leasing

- Pkw-Nutzung

eintragen.

In der Dialogmaske Berechnung erfassen Sie den Bruttolistenpreis des Pkws. Der gerundete Wert wird vom Programm selbst berechnet, genauso die 1 % Regel.

Sie tragen noch die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein und können die Nutzungstage anpassen, wenn keine Pauschale von 15 Tage im Monat berechnet werden soll.

Hat der Mitarbeiter eine Werbungskostenpauschale, so kann diese durch setzten des Hakens berücksichtigt werden.


In dieser Maske erfassen Sie den geldwerten Vorteil für Familienheimfahrten.

Hinweis zur Versteuerung von Firmenwagen bei Arbeiten im Homeoffice

Das Arbeiten im Homeoffice kann sich auf die Beurteilung des geldwerten Vorteils für einen Firmen-Pkw auswirken. Speziell geht es um  die Berechnung der Nutzung aus dem geldw. Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. und der Frage ob die pauschale Ermittlung oder die Einzelbewertung zur Anwendung kommen. Generell muss sich der Arbeitgeber hier zu Beginn des Jahres auf eine Methode festlegen. Ein monatlicher Wechsel ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht erlaubt. Wird nun durch Arbeit im Homeoffice unterjährig an weniger als durchschnittlich 15 Tagen zur Arbeit mit dem Firmenwagen gefahren, wird mit der pauschalierten Methode, die eine Nutzung an 15 Tagen pro Monat annimmt, zu viel Lohnsteuer berechnet. Die Korrektur dieses Steuernachteils kann aber nur im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung erfolgen. Dazu sind geeignete Nachweise vorzulegen. Es darf keine Korrektur über die Entgeltabrechnung erfolgen.

Neu Erweiterung Pkw-Modul für die Abrechnung von Job-Rädern

Dienstrad-Versteuerung ab 2019:


JobRad mit Gehaltsumwandlung                                          Arbeitgeberfinanziertes JobRad

Merkmal: Der AN beteiligt sich über                                    Übernahme der Kosten für das JobRad durch

Gehaltsumwandlung an den Kosten                                     den AG = JobRad ist komplett steuer- und beitragsfrei

Grundlage der Besteuerung ist 0,5% vom                            Bisherige 1%-Regel entfällt – keiner Erfassung Bruttolistenpreis                                                                    

                                                                                              über Abrechnung erforderlich          


Eingabe einer Gehaltsumwandlung JobRad  in  Comet PA (Modul Firmen-Pkw)

[Allgemeines]                                                                                                                                                                                                                   

Erfassung Beginn Leasing/Nutzung und Fahrzeugtyp „Fahrrad oder E-Bike bis 25 km/h“

[Berechnung]      

Erfassung Bruttolistenpreis (ungekürzt)

[JobRad]                                                                                                                                                           

Eingabe der Höhe der Leasingrate (Abzug beim AN) und ggf. der AG-Zuschuss zur Leasingrate


Darstellung der Eingaben auf dem VDN



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