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Als abweichende Postanschrift darf ausschließlich eine von der des

Beschäftigungsbetriebes abweichende Postanschrift des Arbeitgebers

angegeben werden.

Postanschriften Dritter (Steuerberater ö. Ä.) sind im DSBD nicht

einzutragen.

Kontaktdaten Dritter können alternativ zu den Kontaktdaten des

Arbeitgebers in den Feldern 325 bis 464 des DSBD hinterlegt werden.

Es wird empfohlen, den Anwender in geeigneter Weise über diesen

Sachverhalt zu informieren.

aus Pflichtenheft Version V 2022.1 gültig ab 01.01.2022 (freigegeben

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