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Als abweichende Postanschrift darf ausschließlich eine von der des
Beschäftigungsbetriebes abweichende Postanschrift des Arbeitgebers
angegeben werden.
Postanschriften Dritter (Steuerberater ö. Ä.) sind im DSBD nicht
einzutragen.
Kontaktdaten Dritter können alternativ zu den Kontaktdaten des
Arbeitgebers in den Feldern 325 bis 464 des DSBD hinterlegt werden.
Es wird empfohlen, den Anwender in geeigneter Weise über diesen
Sachverhalt zu informieren.
aus Pflichtenheft Version V 2022.1 gültig ab 01.01.2022 (freigegeben