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Die Führung des Urlaubskontos erfolgt mit der Lohnrechnung automatisch. Damit das Programm die richtigen Werte ermitteln kann, sind einige Regeln zu beachten. Beim Beginn der Lohnrechnung tragen Sie den Urlaubsanspruch für das laufende Jahr und den gesamten Urlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag ein. An Hand dieser Eintragungen wird mit jeder Lohnrechnung der Urlaubskalender entsprechend der monatlichen Bewegungsdaten geführt. Mit dem Jahreswechsel erfolgt die Fortschreibung der Werte automatisch. Beginnen Sie die Lohnrechnung im laufenden Jahr, muss als Urlaubsanspruch der entsprechend gekürzte Wert eingetragen werden. Ebenso verfahren Sie bei Eintritten im laufenden Jahr. In diesen Fällen ist beim Jahreswechsel zu beachten, dass automatisch der Wert aus dem Vorjahr übernommen wird. Da das in diesen Fällen der gekürzte Betrag ist, ergibt sich die Notwendigkeit einer manuellen Korrektur.

Tragen Sie in diesem Feld anteiligen Urlaub ein, empfiehlt es sich, den ungekürzten Urlaubsanspruch über die Funktion „Vortrag" für das nächste Jahr zu hinterlegen.

 

Jahresurlaub lt. ArbeitsvertragTragen Sie hier den Gesamturlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag ein. Dieser Wert dient nur der Information
Urlaub akt. Jahrhier wird der aktuelle Urlaubsanspruch bzw. der entsprechend gekürzte Wert eingetragen
Zusatzurlaub akt. Jahrzusätzlicher Urlaub z.B. bei behinderten Menschen wird in diesem Feld hinterlegt
Resturlaub aus VorjahrDieser Wert wird vom Lohnprogramm ermittelt. Durch setzten des Hakens wird der Resturlaub fixiert und bei einer Rückrechnung ins Vorjahr nicht neu berechnet.
Kennzeichen für Freigabe

Kalendermonat, bis zu dem Urlaub aus dem Vorjahr genommen werden kann. Tragen Sie in dieses Feld keinen Wert ein (0), werden Restansprüche aus dem Vorjahr nicht mit ins neue Jahr übernommen. Mit der Eingabe des Wertes 13 wird erreicht, dass beim Jahreswechsel in der Rechnung ein möglicher Resturlaub aus dem Vor-Vorjahr als Anspruch übernommen wird.

Jahresübersicht und Berechnung Resturlaub 
Urlaubbserfassung berücksichtigen 
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