Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 5 Nächste Version anzeigen »

Rechnen Sie nach dem Tarif "Öffentlicher Dienst" ab, erfassen Sie auf diesem Arbeitsblatt die für diese Entlohnung spezifischen Angaben. Der auf der Seite Entgelte hinterlegte Tabellen-Algorithmus ermittelt das Entgelt auf Grundlage der hier vorgenommenen Eintragungen

Einstufung

Einstufungsoffset

Der Einstufungs-Offset führt zu einer entsprechenden Veränderung der automatisch ermittelten Stufe der Grund-/Gesamt-Vergütung.

Das Programm ermittelt an Hand der eingetragenen Werte automatisch die Eingruppierung des Arbeitnehmers bei Beginn der Beschäftigung. Die ermittelte Eingruppierung lässt sich durch die manuelle Eingabe eines Einstufungs-Offsets beeinflussen. Es ist möglich, die Stufe durch Eingabe eines positiven Wertes zu erhöhen bzw. durch Eingabe eines negativen Wertes herabzusetzen.

Tabellen-SatzDer eingegebene Satz (zB. ABM-Satz) kürzt alle Entgelte in allen Tabellen-Algorithmen. Die Eingabe '0,00' führt zu keiner Veränderung.
Beginn Stufenaufstieg

Eingabe des Datums für den Eintritt in den BAT/BMT. Dieses Datum kann vom Beschäftigungs-Eintritts-Datum bzw. vom Konzern-Eintritts-Datum abweichen.

Unterbrechung StufenlaufzeitSchalter zur Kennzeichung einer Unterbrechung, zB. wegen Elternzeit
Stufe fix
Vergleichsentgelt
Garantiebetrag
Strukturausgleich
Zuschlag 1. Kind
Zuschlag ab 2. Kind


Kindergeld-Berechnung

Kind 1-6Eingabe des Beginns der Kindergeldberechtigung (Geburtsdatum) und des Berechtigungsende-Datum
WeitereWeitere Kinder für BAT
Autom. BerechnungSchalter für automatische Kindergeldberechnung
Ortszuschlage

Steuerung der Berechnung des Ortzuschlages:

K: Kein Ehegatten-Anteil - ledige AN (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 1 des Ortszuschlages)

N: Ehegatte nicht im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst steht und nicht auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist.

- Ledige AN mit Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung und Gewährung von Unterhalt oder anderweitige Unterbringung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

- Verwitwete AN

- Geschiedene AN mit Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem früheren Ehegatten (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 2 des Ortszuschlages)

T: Ehegatte Teilzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Teilzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (ggf. Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !)

V: Ehegatte Vollzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Vollzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (Keine Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !)


Weitere Tarife

Tarif 2
Tarif 3
  • Keine Stichwörter