AfA ausführen (FA)

Sind alle Anlagegüter erfasst und die Bewertungen vorgenommen, können Sie über diesen Dialog die Berechnung der Bewertungsdaten durchführen. Das Programm ermittelt auf Grundlage der Bewertungsdaten die Abschreibungen, die Abschreibungen auf erhaltene Subventionen, die Wiederbeschaffungswerte sowie den kalkulatorischen Zins. Die Berechnung der Daten geht generell über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage. Bitte beachten Sie dies bei der Anlage des Geschäftsjahresplanes.
 
Nach der Durchführung des AfA - Laufes können Bewertungslisten, wie Anlagespiegel, Anlagenachweis, Fördermittelspiegel u. ä. ausgedruckt werden. Mit der AfA - Berechnung werden die im Bewertungsbereich festgelegten Buchungen bereitgestellt. Diese können dann über die Integration an die Finanzbuchhaltung / Kostenrechnung übergeben werden.
 

 
Über Arbeitsbereich => AfA ausführen erscheint dieser Dialog zur Berechnung der Daten. Sie legen den (die) Bewertungsbereich(e) fest und treffen über die Auswahlfelder Inventarnummer von/bis Anlagegruppe, Anlageart, Standort und Werk eine Auswahl über die Anlagegüter für die ein AfA - Lauf durchgeführt werden soll.  Ist nur eine Neuberechnung der Anlagegüter erforderlich, bei welchen die Berechnung noch nicht durchgeführt oder die Berechnung zurückgesetzt wurde, bestätigen Sie den Schalter "nur stornierte Anlagen".
Lassen Sie die Auswahlfelder leer wird die AfA -. Berechnung für alle Anlagegüter durchgeführt. Die Berechnung startet,  wenn Sie den Button betätigen. Die Anlagegüter, für die der Abschreibungslauf durchgeführt wurde erhalten in der Tabellenübersicht Anlagestamm einen grünen Punkt.
 
Stehen Sie im Anlagestamm => Tabellenübersicht mit dem Cursor auf einer bestimmten Anlage und klicken mit der Maus den grünen Punkt in der Werkzeugleiste an, erscheint dieses Menü zur Durchführung des AfA - Laufes. Bei dieser Vorgehensweise sind die Felder von Inventarnummer bis Inventarnummer bereits vorbelegt. Sie können diese Vorgabe überschreiben bzw. die Auswahl erweitern.
Wählen Sie den Bewertungsbereich und betätigen anschließend den Button AfA - Start. Für das gewählte
Anlagegut / die gewählten Anlagegüter wird der AfA - Lauf durchgeführt. Sie erhalten anschließend in der Tabellenübersicht Anlagenstamm einen grünen Punkt.
 
Muss eine AfA - Berechnung zurückgesetzt werden, sind die Voreinstellungen analog vorzunehmen und anschließend ist der Button zu betätigen. Ist die Berechnung / der Storno beendet, erhalten Sie eine Protokollanzeige. Anlagen, deren Berechnung zurückgesetzt wurde, erhalten in der Tabellenübersicht Anlagestamm einen roten Punkt.
 

 
Bei der Berechnung und der Stornierung von AfA – Berechnungen wird das FIBU – Abschlussdatum im Mandanten berücksichtigt. Ist dieses Datum gesetzt, können keine Sätze storniert oder verändert werden, welche innerhalb dieses Zeitraumes liegen. Dies gilt auch für die Ausgangsdaten im Anlagestamm. Daher ist es aus Sicherheitsgründen immer sinnvoll nach einem Jahresabschluss, dieses Datum zu setzen. Arbeiten Sie in der angrenzenden Finanzbuchhaltung mit Monatsabschlüssen und geschlossenen Perioden ist dieses Datum monatlich fortzuschreiben.
 
Hinweis:
Eine Anlage wird in der Anlagenbuchhaltung immer komplett bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Werden Veränderungen, wie Zugänge, Teilabgänge oder ähnliches erfasst, wird die AfA - Berechnung komplett bzw. bis zum FIBU - Abschlussdatum zurückgesetzt. Wird anschließend erneut abgeschrieben, erfolgt die Berechnung unter Umständen komplett neu, auch für eigentlich schon abgeschlossen Jahre, wenn das FIBU - Abschlussdatum nicht korrekt gefüllt ist. Damit werden Daten verändert, die bereits festgeschrieben sind durch einen Abschluss. Bemerkt man dies sofort, kann es sicher korrigiert werden. Wird dies erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, ist die Fehlersuche sehr aufwendig. Bitte überprüfen Sie daher vor jeder Neuberechnung / Veränderung, ob das
FIBU - Abschlussdatum im Mandanten korrekt gesetzt ist.