Firmenstamm: Erfassung von Karteikarte Kurzarbeit
Im Menü Stammdaten wurde im Menüpunkt Firmenstamm die Karteikarte Kurzarbeit ergänzt. Hier werden die Stamm-Nr. KUG und die Ableitungs-Nr. eingestragen.
Auf den aktuellen Bestätigung des Arbeitsamt (Januar 2021) ist die Ableitungs-Nr. durch die Arbeitsausfallnummer ersetzt worden.
Diese Nummern werden mit der Genehmigung des Antrags auf Kurzarbeit von der Arbeitsagentur mitgeteilt.
Stamm-Nr. Kug und Ableitzugs-Nr. werden auf der Kug-Abrechnungsliste ausgegeben.
Einstellungen im Personalstamm:
- Für Mitarbeiter mit Kinderfreibetrag größer 0,0 in den Steuermerkmalen ist keine Änderung notwendig.
- Für die restlichen Mitarbeiter muss geprüft werden, ob sie Anspruch auf den Leistungssatz 1 haben.
- Zu dieser Gruppe der restlichen Mitarbeiter gehören die Personen mit Steuerklasse 5 oder 6 und/oder einem Datum im Feld Elternfreibetrag PV auf der Seite Sozialversicherung.
Wichtig: Nur die Elterneigenschaft reicht nicht für den Anspruch auf Leistungssatz 1 aus. - Aber auch für Mitarbeiter mit den Steuerklassen 1 bis 4 ohne Kinderfreibetrag, ist es denkbar, dass sie Anspruch auf den Leistungssatz 1 haben.
Beispiel: Das Kind ist volljährig und in Ausbildung, aber der Mitarbeiter hat den Kinderfreibetrag nicht bei der Finanzverwaltung beantragt.
- Zu dieser Gruppe der restlichen Mitarbeiter gehören die Personen mit Steuerklasse 5 oder 6 und/oder einem Datum im Feld Elternfreibetrag PV auf der Seite Sozialversicherung.
- Bei Anspruch auf Leistungssatz 1:
Erfassung der Anzahl der Kinder im Personalstamm auf der Karteikarte persönliche Daten im Feld Anzahl Kinder (Kug) Für die Erfassung von Stunden bei Lohnfortzahlung für Kurzarbeit bei Gehaltsempfängern unter /Entgelt/ Lohnfortzahlung = S: Stunden mit Entgelt eintragen!