ATZ / ZVK
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Altersteilzeit ist ein Modell, bei dem ein älterer Arbeitnehmer (55. Lebensjahr +) für die verbleibende Zeit bis zur Rente seine Arbeitszeit halbiert.
Der Zeitraum der Reduzierung muss mindestens 3 Jahre betragen. Ab 2010 wird die Altersteilzeit nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Name des Wiederbesetzers / Auszubildenden | Eingabe des Namen; Eingabe ab 2010 entfallen |
Antragsdatum | Datum der Antragsstellung; Eingabe ab 2010 entfallen |
Kundennummer | Kundennummer beim Arbeitsamt; Eingabe ab 2010 entfallen |
Datum Altersteilzeit-Beginn | Datum Beginn der Altersteilzeit |
Beantragtes Regelentgelt | Regelentgelt für die Erstattung; Eingabe ab 2010 entfallen |
Blockzeitmodell: Freistellungsbeginn | Datum Beginn der Freistellungsphase |
Blockzeitmodell: Erstattungsbeginn | Datum Beginn der Erstattungsphase; Eingabe ab 2010 entfallen |
Blockzeitmodell: Erstattung in Arbeitsphase | Setzen des Schalters für die Erstattung; Eingabe ab 2010 entfallen |
Zusatzversorgung
ZVK-pflichtig | Dieser Schalter aktiviert die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes. |
ZVK-Arbeitnehmer-Nr. | Eingabe der ZVK-Nr. des Arbeitnehmers |
Eintritt | Eingabe des Beginn-Datums der ZVK-Mitgliedschaft des Arbeitnehmers. Fehlt der Eintrag in diesem Feld, wird für den Arbeitnehmer keine ZVK-Meldung erzeugt. |
Freiwillige Versicherung in Zusatzversorgung
Ausschluss Erwerbsminderungsrisiko | |
Ausschluss Hinterbliebenenversorgung |
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