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Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Kurzarbeit stehen folgende Fehlzeiten zur Verfügung:

  • FZ 557 – Kurzarbeit mit Qualifizierung summiert die Werte der erfassten Stunden Kurzarbeit
  • FZ 5571 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung (  ab 01.03.2020 - 31.12.2021)
  • FZ 5572 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung und LFZ (ab 01.03.2020 - 31.12.2021)
  • FZ 5573  – Kurzarbeit 50 % SV-Erstattung  (ab 01.01.2022 - 31.03.2022)
  • FZ 5574  – Kurzarbeit 50 % SV-Erstattung und LFZ (ab 01.01.2022 - 31.03.2022)
  • FZ 558 – Feiertag Kurzarbeit
  • FZ 559 – Krankengeld KUG
  • FZ 560 – Kurzarbeitergeld    (bis 29.02.2020)                             
  • FZ 561 – Kurzarbeit -> Krankheit (Lohnfortzahlung)
  • FZ 5610 – Nettolohnausgleich bei KUG (automatisch oder Vorgabe Betrag)
  • FZ 5611 – Satz Nettolohnausgleich bei KUG


Lohnarten für Fehlzeiten bei KUG mit Erstattung der SV Beiträge (Zeiträume ab 01.03.2020)

  • KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden im Kalender oder in den Unterbrechungen zur Fehlzeit 5571.

  • KUG-Stunden für die Tage mit teilweiser Arbeitsleistung in den Bewegungen zur Fehlzeit 5571.

  • KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 5572 in den Unterbrechungen.
  • KUG-Tage mit teilweiser Arbeitsleistung und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 170 in den Unterbrechungen
    und KUG-Stunden mit Fehlzeit 5572 in den Bewegungen. Zum Ausgleich werden die KUG-Stunden auch mit Fehlzeit 170 im Minus erfasst.
  • KUG-Tage mit AU-Bescheinigungen nach Ende der LFZ mit Fehlzeit 182


Achtung:

Anpassung im Personalstamm bei Lohnfortzahlung für Gehaltsempfängern mit KUG notwendig! Bei Ihnen muss im Personalstamm unter unter /Entgelt/ Lohnfortzahlung = S: Stunden mit Entgelt eingetragen werden!



KUG mit Lohnfortzahlung und weiteren Sonderfällen

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