Die Erstellung der DEÜV-Meldedaten untergliedert sich in die Bearbeitung der verschiedenen lokalen Mandanten (bei der Arbeit mit mehreren Mandanten) und der globalen Erstellung der Meldedaten für alle Mandanten. Sobald Meldedaten angefallen sind, macht Sie eine Bildschirmausschrift (mit Angabe der Mandanten) darauf aufmerksam.
Die Bearbeitung der Meldungen beginnt mit der Vor-Prüfung der Daten im angezeigten Mandant. Sie erhalten ein Prüfprotokoll. Sind darauf Fehler ausgewiesen, müssen diese vor der Fortsetzung der Meldedatenerstellung bereinigt werden. Fehlerhafte Sätze erkennen Sie am * vor dem Meldegrund.
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Für jeden Arbeitnehmer ist zu Beginn der Beschäftigung eine Anmeldung zu erstatten, wenn er in mindestens einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist. Eine Ausnahme bilden hier die geringfügig Beschäftigten, die obwohl sie versicherungsfrei Versicherungsfrei sind, bei der Bundesknappschaft anzumelden sind.
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10 | Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung |
11 | Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
12 | Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
13 | Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis wie z.B.: |
20 | Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV |
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50 | Jahresmeldung |
51 | Unterbrechungsmeldung wegen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen |
52 | Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit |
53 | Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht |
54 | Meldungen eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung) |
55 | Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) |
56 | Meldung des Unterschiedsbetrages bei Entgeltersatzleistungen während der Altersteilzeitarbeit |
57 | Gesonderte Meldung nach § 194 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) z.B.: |
58 | GKV-Monatsmeldung (Meldezeiträume ab 01.01.2012) |
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