Die Erstellung der DEÜV-Meldedaten untergliedert sich in die Bearbeitung der verschiedenen lokalen Mandanten (bei der Arbeit mit mehreren Mandanten) und der globalen Erstellung der Meldedaten für alle Mandanten. Sobald Meldedaten angefallen sind, macht Sie eine Bildschirmausschrift (mit Angabe der Mandanten) darauf aufmerksam.
Die Bearbeitung der Meldungen beginnt mit der Vor-Prüfung der Daten im angezeigten Mandant. Sie erhalten ein Prüfprotokoll. Sind darauf Fehler ausgewiesen, müssen diese vor der Fortsetzung der Meldedatenerstellung bereinigt werden. Fehlerhafte Sätze erkennen Sie am * vor dem Meldegrund.
Ist die Vor-Prüfung abgeschlossen, fahren Sie mit der Global-Daten-Prüfung fort. Damit werden die Daten der einzelnen Mandanten in das Rechenzentrum übernommen. Für Daten, die mit einer Global-Datenprüfung übernommen wurden, erfolgt bei einer Stornierung kein Rücksetzen mehr.
Im Anschluss können die DEÜV-Dateien geschrieben werden. Sie wählen dazu den Punkt Datei schreiben an. Auf dem Bildschirm sehen Sie eine Tabelle, in der alle Annahmestellen, die für die Meldungen ermittelt wurden, eingetragen sind. Sie wählen die 1. Annahmestelle mit dem Mauszeiger aus und veranlassen das Versenden mit der Taste [OK]. Nach der Anzeige des Datei-Inhalts fahren Sie mit der nächsten Annahmestelle fort. Sind alle Empfänger verarbeitet, beenden Sie den Dialog mit der Taste [ESC]. Der Druck der Meldungsprotokolle beendet die Bearbeitung für das Rechenzentrum. Daraufhin können in den einzelnen Mandanten die Arbeitnehmernachweise gedruckt werden. Nach dem Versenden der Meldedaten erfolgt auch die Übernahme in das Lohnkonto.
Hinweis: Das Drucken der Arbeitnehmernachweise für jeweils einen Meldevorgang ist nur einmal über diesen Menüpunkt möglich. Nach Bestätigung des Druckvorganges können Sie die Arbeitnehmernachweise nur noch einzeln pro Arbeitnehmer drucken.
Einzel-Meldungsnachweis | Hier können Sie alle Meldungen pro Arbeitnehmer anzeigen bzw. ausdrucken lassen. Sie wählen dazu den Arbeitnehmer mit dem Mauszeiger an. In der unteren Bildschirmhälfte sehen Sie eine Zeile pro Meldung mit den dazugehörigen Angaben. Über die Druckfunktion ist ein erneuter Ausdruck möglich. |
Versicherung-Statistik | Die Versicherungsstatistik ist eine Übersicht über alle Meldungen pro Arbeitnehmer sortiert nach Personalnummer. |
DEÜV-Meldungen - Abgabegründe
Anmeldungen
Für jeden Arbeitnehmer ist zu Beginn der Beschäftigung eine Anmeldung zu erstatten, wenn er in mindestens einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist. Eine Ausnahme bilden hier die geringfügig Beschäftigten, die obwohl sie versicherungsfrei sind, bei der Bundesknappschaft anzumelden sind.
Die Meldegründe für Anmeldungen sind:
10 | Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung |
11 | Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
12 | Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
13 | Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis |
20 | Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV |
Für das Einreichen der Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn (Grund 10) gibt es eine Frist von 2 Wochen. Nutzen Sie die maschinelle Datenübertragung, verlängert sich die Meldefrist auf 6 Wochen. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Anmeldung nach dem monatlichen Rechenlauf zusammen mit den anderen Meldetatbeständen an die Meldestelle weiterleiten können. Die Meldegründe werden vom Programm automatisch vergeben; das gilt auch für die Abmeldungen, Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen.
Abmeldungen
Die Meldegründe für Abmeldungen sind:
30 | Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung |
31 | Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
32 | Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
33 | Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis |
34 | Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat |
35 | Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat |
36 | Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems |
40 | Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung |
49 | Abmeldung wegen Tod |
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen
Die Meldegründe für diese Meldungen sind:
50 | Jahresmeldung |
51 | Unterbrechungsmeldung wegen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen |
52 | Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit |
53 | Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht |
54 | Meldungen eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung) |
55 | Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) |
56 | Meldung des Unterschiedsbetrages bei Entgeltersatzleistungen während der Altersteilzeitarbeit |
57 | Gesonderte Meldung nach § 194 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) |
58 | GKV-Monatsmeldung (Meldezeiträume ab 01.01.2012) |
Änderungsmeldungen
60 | Änderung des Namens |
61 | Änderung der Anschrift |
62 | Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer (optional) |
63 | Änderung der Staatsangehörigkeit. |