DEÜV-Meldung

Die Erstellung der DEÜV-Meldedaten untergliedert sich in die Bearbeitung der verschiedenen lokalen Mandanten (bei der Arbeit mit mehreren Mandanten) und der globalen Erstellung der Meldedaten für alle Mandanten. 

Die Bearbeitung der Meldungen beginnt mit der Vor-Prüfung  der  Daten im angezeigten Mandant. Sie erhalten ein Prüfprotokoll. Sind darauf Fehler ausgewiesen, müssen diese vor der Fortsetzung der Meldedatenerstellung bereinigt werden. Fehlerhafte Sätze erkennen Sie am * vor dem Meldegrund.

Ist die Vor-Prüfung abgeschlossen, fahren Sie mit der Global-Daten-Prüfung fort. Damit werden die Daten der einzelnen Mandanten in das Rechenzentrum übernommen. Für Daten, die mit einer Global-Datenprüfung übernommen wurden, erfolgt bei einer Stornierung kein Rücksetzen mehr.

Im Anschluss können die DEÜV-Dateien geschrieben werden. Sie wählen dazu den Punkt Datei schreiben an. Auf dem Bildschirm sehen Sie eine Tabelle, in der alle Annahmestellen, die für die Meldungen ermittelt wurden, eingetragen sind. Sie wählen die 1.  Annahmestelle mit dem Mauszeiger aus und veranlassen das Versenden mit der Taste [OK]. Nach der Anzeige des Datei-Inhalts fahren Sie mit der nächsten Annahmestelle fort. Sind alle Empfänger verarbeitet, beenden Sie den Dialog mit der Taste [ESC]. Der Druck der Meldungsprotokolle beendet die Bearbeitung für das Rechenzentrum. Daraufhin können in den einzelnen Mandanten die Arbeitnehmernachweise gedruckt werden. Nach dem Versenden der Meldedaten erfolgt auch die Übernahme in das Lohnkonto.

Hinweis: Das Drucken der Arbeitnehmernachweise für jeweils einen Meldevorgang ist nur einmal über diesen Menüpunkt möglich. Nach Bestätigung des Druckvorganges können Sie die Arbeitnehmernachweise nur noch einzeln pro Arbeitnehmer drucken.

Einzel-Meldungsnachweis

Hier können Sie alle Meldungen pro Arbeitnehmer anzeigen bzw. ausdrucken lassen. Sie wählen dazu den Arbeitnehmer mit dem Mauszeiger an. In der unteren Bildschirmhälfte sehen Sie eine Zeile pro Meldung mit den dazugehörigen Angaben. Über die Druckfunktion ist ein erneuter Ausdruck möglich.

Versicherung-Statistik

Die Versicherungsstatistik ist eine Übersicht über alle Meldungen pro Arbeitnehmer sortiert nach Personalnummer.

 

DEÜV-Meldungen - Abgabegründe

Anmeldungen

Für jeden Arbeitnehmer ist zu Beginn der Beschäftigung eine Anmeldung zu erstatten, wenn er in mindestens einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist. Eine Ausnahme bilden hier die geringfügig Beschäftigten, die obwohl sie Versicherungsfrei sind, bei der Bundesknappschaft anzumelden sind.

Die Meldegründe für Anmeldungen sind:

10

Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung

11

Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel

12

Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel

13

Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

wie z.B.:
-nach unbezahltem Urlaub
-wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel

20

Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV

Für das Einreichen der Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn (Grund 10) gibt es eine Frist von 2 Wochen. Nutzen Sie die maschinelle Datenübertragung, verlängert sich die Meldefrist auf 6 Wochen. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Anmeldung nach dem monatlichen Rechenlauf zusammen mit den anderen Meldetatbeständen an die Meldestelle weiterleiten können. Die Meldegründe werden vom Programm automatisch vergeben; das gilt auch für die Abmeldungen, Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen.

 

Abmeldungen

Die Meldegründe für Abmeldungen sind:

30

Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung

31

Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel

32

Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel

33

Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

34

Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat

35

Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat

36

Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems

40

Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung

49

Abmeldung wegen Tod

 

Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen

Die Meldegründe für diese Meldungen sind:

50

Jahresmeldung

51

Unterbrechungsmeldung wegen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen

52

Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit

53

Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht

54

Meldungen eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung)

55

Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall)

56

Meldung des Unterschiedsbetrages bei Entgeltersatzleistungen während der Altersteilzeitarbeit

57

Gesonderte Meldung nach § 194 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI)

z.B.:
-Bei Antrag auf Altersrente oder bei Scheidung zur Berechnung des Versorgungsausgleichs

58

GKV-Monatsmeldung (Meldezeiträume ab 01.01.2012)

 

Änderungsmeldungen

60

Änderung des Namens

61

Änderung der Anschrift

62

Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer (optional)

63

Änderung der Staatsangehörigkeit.