DFÜ

Allgemeines

DEÜV-Meldungen Grundlagen

Die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -Übermittlungsverordnung - DEÜV) ist am 01.01.1999 in Kraft getreten. Sie enthält verschiedene Regelungen, die das Meldeverfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand mindern. Dabei wird dem ständig steigenden Einsatz der Datenübermittlung u.a. dadurch Rechnung getragen, dass die Verordnung der Datenübertragung den Vorrang einräumt und die Bedingungen für ihren Einsatz erleichtert.

COMET PA arbeitet nach den Grundsätzen dieser Verordnung und erfüllt alle Kriterien, die von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger zur Teilnahme am automatisierten Meldeverfahren erarbeitet wurden.

Mit dem Programm können Sie die Monats- und Jahresmeldungen maschinell erstellen und an die Krankenkassen per Diskette oder E-Mail weiterleiten. Damit diese Meldungen fehlerfrei sind, werden die SV-relevanten Daten schon bei der Erfassung auf Richtigkeit geprüft.

DEÜV-Meldungen - Stammdaten

Für die Erstellung der Meldedaten sind folgende Stammdaten zu überprüfen bzw. einzutragen:

Firmenstamm


Auf dem Arbeitsblatt Schalter aktivieren Sie die Schalter /DEÜV-Meldungen/. Arbeiten Sie mit mehreren Mandanten ist dieser Schalter für jeden Mandanten, der am Meldeverfahren teilnehmen soll, zu aktivieren. Der Demo-Mandant ist automatisch vom DEÜV-Verfahren ausgeschlossen.

Krankenkassenstamm

Auf dem Arbeitsblatt Daten Global hinterlegen Sie, an welche Annahmestelle die Daten der Mitglieder dieser Krankenkasse weitergeleitet werden.

System -> System-Stamm

Rechenzentrum

Hier hinterlegen Sie die Firmenangaben der Firma, welche die DEÜV-Meldungen für alle Mandanten weiterleitet (Rechenzentrum).

Neben den Firmenangaben enthält diese Seite auch die Angaben zum Versand der Meldedaten (Beitragsnachweise und Meldungen).

DEÜV-Empfänger

Auf diesem Arbeitsblatt finden Sie die Tabelle mit den Empfängerkrankenkassen wie oben genannt. Bitte überprüfen Sie den Eintrag in der ersten Zeile (AOK) und tragen Ihr zuständiges Rechenzentrum der AOK ein, wenn Ihre Firma nicht im Bundesland Sachsen (Vorgabe) ansässig ist. Dazu wählen Sie mit dem Cursor die Zeile der Tabelle mit dem Empfängernamen "AOK Sachsen" und wechseln mit der Taste [Enter] bzw. per Mausklick in den unteren Eingabebereich. Im Feld /Betriebs-Nr./ wählen Sie über die Auswahlfunktion bzw. mit der rechten Maustaste Ihr zuständiges AOK-Rechenzentrum aus und übernehmen es in die Eingabemaske. Weitere Eingaben sind nicht erforderlich.

 Unter DEÜV-Empfänger finden Sie das Eingabefeld /Betriebsnummer/. Für das Eintragen der Betriebsnummer nutzen Sie bitte die Auswahlfunktion. Im Auswahlfenster sehen Sie die Empfänger-Krankenkassen.

DEÜV-Meldungen - Prüfung

Das Abspeichern der Daten eines neu erfassten Arbeitnehmers ist erst möglich, wenn eine Vielzahl von SV-Daten logisch zueinander passt. Diese Prüfungen nennt man Plausibilitätskontrollen. Sie sind fest im Programm verankert und können nicht umgangen werden.

Versicherungsnummer


Die Versicherungsnummer spielt im Rahmen des Meldeverfahrens als Identifikationsnummer eine besondere Rolle und wird vom Rentenversicherungsträger vergeben. Bei der Eingabe erfolgt eine Prüfung der Versicherungsnummer auf Richtigkeit. Erkennt das Programm einen Fehler, bekommen Sie den Fehlerhinweis "Die Versicherungsnummer ist falsch"; der Cursor springt nach Bestätigung der Fehlermeldung wieder in das Eingabefeld. Das Verlassen des Eingabefeldes ist nicht möglich, solange eine falsche Versicherungsnummer im Eingabefeld steht. Handelt es sich um keinen Eingabefehler, können Sie vorläufig keine Eintragung vornehmen. Sie müssen sich in diesem Fall umgehend mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, die eine Berichtigung veranlasst. Ein Fehlerhinweis macht Sie darauf aufmerksam, wenn kein Eintrag im Feld vorhanden ist.

Liegt Ihnen keine Versicherungsnummer vor, sind die Angaben "Geburtsname" und "Geburtsort" auf der Seite Pers.  Daten einzugeben. Damit kann auch ohne Versicherungsnummer eine Anmeldung ausgelöst werden. Weitere Meldungen dürfen vom System für Arbeitnehmer ohne Versicherungsnummer nicht erstellt.

SV-relevante Daten


  •  Personengruppenschlüssel => Beitragsgruppenschlüssel => Tätigkeitsschlüssel 4. Stelle
  •  Beitragsgruppenschlüssel => KV-Kennzeichen
  •  RV-Schlüssel => Tätigkeitsschlüssel B1 (4. Stelle)
  •  wöchentliche Arbeitszeit => Tätigkeitsschlüssel B1
  •  Rentenschlüssel => Beitragsgruppenschlüssel

Der 1. Schlüssel ist der Primärschlüssel, d.h. diese Eingabe muss zuerst eingegeben bzw. geändert werden. Das Feld "Geburtsort" ist ein Pflichtfeld, wenn keine SV-Nummer eingetragen wurde.

Des weiteren gibt es eine Plausibilitätsprüfung auf die Anschriften- und Namensfelder. Das Feld "Tätigkeit" ist ein Pflichtfeld und muss immer angegeben werden.