Beschreibung DEÜV-Fehlermeldungen

Vom Programm wird eine umfangreiche Überprüfung der Daten vorgenommen. Entsprechend groß ist die Anzahl der möglichen Fehlermeldungen. Ein Teil der Meldungen wird im folgenden beschrieben.

VOSZ - Vorlaufsatz

Fehler-Nummer

Fehlerausschritt

Bearbeitung

VOSZa20

BBNR-ABSENDER nicht zugelassen

Prüfung, ob es sich um eine zugelassene Absender- Betriebsnummer handelt. Diese Betriebs-Nr. finden Sie im System unter System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

VOSZa30

EMPFAENGER nicht die BBNR des tatsächlichen Empfängers

Zulässig ist die Betriebsnummer des Empfängers der Datei

VOSZa40

DATUM-ERSTELLUNG nicht numerisch

Das Datum der Erstellung der Datei darf nur numerische Zeichen enthalten (000001-999999)

VOSZa44

DATUM-ERSTELLUNG logisch falsch/ gegen Verarb. Datum fehlerhaft

Das Erstellungsdatum muss logisch richtig und darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum und nicht kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 6 Monate sein.

VOSZa50

LFD-DATEI-NR nicht numerisch

Die Dateifolgenummer darf nur numerische Zeichen enthalten (000001-999999)

VOSZa52

LFD-DATEI-NR nicht lückenlos aufsteigend

Prüfung, ob es sich um die zulässige Dateifolgenummer handelt (lückenlos aufsteigend je Annahmestelle).

VOSZa70

VERSIONS-NR nicht numerisch

Die Versionsnummer des Vorlaufsatzes darf nur numerische Zeichen enthalten


DSKO - Datensatz Kommunikation

Fehlernummer

Fehlerausschritt

Bearbeitung

DSKOv15

Betriebsnummer Absender ungleich Betriebsnummer Absender im Vorlaufsatz

Die Betriebsnummer des Erstellers der Datei muss identisch sein mit der Betriebsnummer des Absenders aus dem Vorlaufsatz.

DSKOv20

Betriebsnummer Empfänger nicht tatsächlicher Empfänger der Meldung

Bei der Betriebsnummer des Empfängers muss es sich um eine zulässige Betriebsnummer handeln.

DSKOv80

BBNR-VU nicht Betriebsnummer eines zugelassenen Betriebes/RZ

Bei der Betriebsnummer des Verursachers muss es sich um die gültige Betriebsnummer eines zugelassenen Betriebes/RZ handeln.

DSKO040

Versionsnummer nicht numerisch

Die Versionsnummer des Datensatzes Kommunikation darf nur numerische Zeichen enthalten.

DSKO050

Datum Erstellung nicht numerisch

Das Erstellungsdatum darf nur numerische Zeichen enthalten.

DSKO054

Datum Erstellung größer Verarbeitungsdatum

Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein.

DSKO500

Name des Absenders ist leer

Name des Absenders muss vorhanden sein. System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

DSKO530

Postleitzahl des Absenders ist leer

Die Postleitzahl des Absenders muss vorhanden sein. System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

DSKO540

Ort des Absenders ist leer

Der Ort des Absenders muss vorhanden sein. System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

DSKO550

Straße des Absenders ist leer

Die Straße des Absenders muss vorhanden sein. System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

DSKO570

Anrede des Ansprechpartners ungleich Grundstellung, M oder W

Für die Anrede des Ansprechpartners sind nur die Zeichen M oder W zulässig System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

DSKO590

Telefonnummer des Ansprechpartners enthält unzulässige Zeichen

Die Rufnummer des Ansprechpartners muss der DIN 5008 entsprechen System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

DSKO600

Fax-Rufnummer des Ansprechpartners enthält unzulässige Zeichen

Die Faxnummer des Ansprechpartners muss der DIN 5008 entsprechen System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

DSKO610

 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners enthält unzulässige Zeichen

Die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners darf nur zulässige Zeichen enthalten System  ==>  Systemstamm  ==>  Rechenzentrum

   

 DSME - Datensatz Steuerung

Fehlernummer

Fehlerausschritt

Bearbeitung

DSME020

BBNR-ABSENDER fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 gem. Rundschreiben)

Prüfung, ob die Betriebsnummer des Absenders zulässig ist.

DSME030

BBNR-EMPFAENGER fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 Gem. Rundschreiben)

Prüfung, ob die Betriebsnummer des Empfängers zulässig ist.

DSME040

VERSIONS-NR nicht numerisch

Die Versionsnummer des Datensatzes Steuerung darf nur numerische Zeichen enthalten.

DSME050

DATUM-ERSTELLUNG nicht numerisch

Das Erstellungsdatum darf nur numerische Zeichen enthalten.

DSME054

DATUM-ERSTELLUNG größer Verarbeitungsdatum

Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein.

DSME080

VSNR Grundstellung, keine Anmeldung mit GD 00, 01, 10-13 oder 40

Die Grundstellung (Leerzeichen) bei der Versicherungsnummer ist nur bei Anmeldungen erlaubt.

DSME084

VSNR unzulässige Bereichsnummer

Prüfung, ob die Bereichsnummer (Stellen 1 und 2 der Versicherungsnummer) zugelassen ist

DSME086

VSNR (Geburtsdatum) unzulässig

Prüfung, ob das Geburtsdatum innerhalb der Versicherungsnummer (Stellen 3 bis 8) zulässig ist

DSME142

BBNRVU fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 des Gem. Rundschreibens)

Prüfung, ob die Betriebsnummer des Verursachers zulässig ist.

DSME170

BBNR-KK fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 des Gem. Rundschreibens)

Prüfung, ob die Betriebsnummer der Krankenkasse zulässig ist.

DSME234

GD vom AG oder der KSK nicht Anmeldung, VSNR Grundstellung

Nur bei Anmeldungen (Grund 10-13) ist die Grundstellung (Leerzeichen) im Feld VSNR zulässig.


DBME - Meldesachverhalt

Fehlernummer

Fehlerausschritt

 Bearbeitung

DBME010

KENNZ-STORNO ist ungleich N oder J

Das Kennzeichen Stornierung muss N oder J sein.

DBME022

KENNZ-GLEITZONE ist ungleich 0, 1 oder 2

Das Kennzeichen Gleitzone muss 0, 1 oder 2 sein.

DBME030

ZEITRAUM-BEGINN ist nicht numerisch

Für den Zeitraum-Beginn sind nur numerische Zeichen zugelassen.

DBME034

ZEITRAUM-BEGINN ungleich Grundstellung (Nullen) oder logisch falsch

Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben oder die Grundstellung (Nullen).

DBME044

ZEITRAUM-BEGINN ist nicht der erste Tag des Monats (Einmalzahlung)

Bei Meldungen zu Einmalzahlungen muss der Zeitraum-Beginn immer der erste Tag eines Monats sein.

DBME050

ZEITRAUM-ENDE ist nicht numerisch

Für das Zeitraum-Ende sind nur numerische Zeichen zugelassen.

DBME054

ZEITRAUM-ENDE ist ungleich Grundstellung bei Anmeldung

Für Anmeldungen muss das Zeitraum-Ende die Grundstellung (Nullen) sein.

DBME056

ZEITRAUM-ENDE kleiner ZEITRAUM-BEGINN

Das Zeitraum-Ende muss größer oder gleich dem Zeitraum-Beginn sein.

DBME062

ZREN (Monat) ungleich ZRBG (Monat) (Einmalzahlung)

Bei Meldungen zu Einmalzahlungen muss der Monat des Zeitraum-Endes gleich dem Monat des Zeitraum-Beginns sein.

DBME063

ZREN (Tag) ungleich letzter Tag des Monats (Einmalzahlung)

 Bei Meldungen zu Einmalzahlungen muss das Zeitraum-Ende immer der letzte Tag eines Monats sein.

DBME090

ENTGELT nicht numerisch

Für das Entgelt sind nur numerische Zeichen zugelassen.

DBME126

BEITRAGSGRUPPE (AV) = 1; Versicherte(r) älter als 65 Jahre

Die 1 für den Beitragsgruppenschlüssel AV ist nur für Zeiten bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres zulässig.

DBME128

BEITRAGSGRUPPE (AV) = 2; Versicherte(r) jünger als 55 Jahre

Die 2 für den Beitragsgruppenschlüssel AV ist nur für Zeiten nach Ablauf der Vollendung des 55. Lebensjahres zulässig.

  

DBNA - Name

Fehlernummer

Fehlerausschritt

Bearbeitung

DBNA005

FMNA fehlt

Der Familienname muss immer vorhanden sein.

DBNA007

FMNA besteht nicht aus mindestens 2 Buchstaben

Bei Meldungen zur Rentenversicherung muss der Familienname aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.

DBNA010

FMNA enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Beim Familiennamen dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBNA012

FMNA enthält vor oder nach Bindestrichen Leerzeichen

Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt.

DBNA020

FMNA beginnt nicht mit einem Buchstaben

Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe ungleich ß zugelassen.

DBNA028

VONA fehlt

Der Vorname muss immer vorhanden sein.

DBNA029

VONA besteht nicht aus mindestens 2 Buchstaben

Bei Meldungen zur Rentenversicherung muss der Vorname aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.

DBNA030

VONA enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Beim Vornamen dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBNA032

VONA enthält vor oder nach den Bindestrichen Leerzeichen

 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt.

DBNA040

VOSA enthält mehrfach aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBNA080

TITEL enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBNA082

TITEL enthält vor oder nach Bindestrichen Leerzeichen

Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt.

DBNA086

TITEL beginnt nicht mit einem Buchstaben

Auf der ersten Stelle des Titels ist nur ein Buchstabe zugelassen.

DBNA088

TITEL enthält Punkt; davor aber keinen Buchstaben

Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe notwendig.


DBGB - Geburtsangaben

Fehlernummer

Fehlerausschritt

Bearbeitung

DBGB007

GBNA besteht nicht aus mindestens 2 Buchstaben

Bei Meldungen zur Rentenversicherung muss der Geburtsname aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.

DBGB010

GBNA enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Beim Geburtsnamen dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBGB012

GBNA enthält vor oder nach Bindestrichen Leerzeichen

Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt.

DBGB020

GBNA beginnt nicht mit einem Buchstaben

 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur ein Buchstabe ungleich ß zugelassen.

DBGB100

GBDT nicht numerisch

Das Geburtsdatum darf nur numerische Zeichen enthalten.

DBGB102

GBDT (Monat) für Ausländer = 00, GBDT (Tag) ungl. 00

Im Geburtstag oder im Geburtstag und im Geburtsmonat ist bei Ausländern 00 bzw. 0000 zulässig, wenn der Geburtstag und der Geburtsmonat nicht zu ermitteln sind.

DBGB128

GB-ORT fehlt

 Der Geburtsort muss immer vorhanden sein.

DBGB130

GB-ORT enth. mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBGB136

GB-ORT beginnt nicht mit einem Buchstaben

Auf der ersten Stelle des Geburtsortes ist nur ein Buchstabe zugelassen.

DBGB138

GB-ORT besteht nicht mindestens aus 2 Zeichen

Der Geburtsort muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.

DBGB140

GB-ORT enthält fiktiven Geburtsort

Fiktive Geburtsorte (z.B. ohne, unbekannt) sind nicht zugelassen.

  

DBAN - Anschrift

Fehlernummer

Fehlerausschritt

Bearbeitung

DBAN020

PLZ (Inland) nur 01000 bis 99999 zulässig

Bei Inlandsanschriften sind die gültigen Postleitzahlen im Rahmen der Ziffern „01000" bis „99999" zulässig.

DBAN024

PLZ enthält mehrfach aufeinanderfolgende Bindestriche

Bindestriche dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBAN118

ORT fehlt

Der Wohnort muss immer vorhanden sein.

DBAN120

ORT enthält mehrfach aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBAN124

WOHNORT erste Stelle kein Buchstabe

Auf der ersten Stelle des Wohnortes ist nur ein Buchstabe zugelassen.

DBAN130

WOHNORT besteht nicht aus mindestens 2 Buchstaben

Der Wohnort muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.

DBAN150

STRASSE enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBAN158

STRASSE besteht nicht aus mindestens 2 Zeichen

Die Straße muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen.

DBAN160

STRASSE beginnt nicht mit einem Buchstaben oder einer Ziffer

Auf der ersten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe oder eine Ziffer zugelassen.

DBAN170

HAUS-NR enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen

Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen.

DBAN174

 HAUS-NR enthält unzulässiges Zeichen

Für die Hausnummer sind nur Buchstaben, Ziffern, Kommata, Leerzeichen, Binde- oder Schrägstriche zugelassen.

DBAN176

HAUS-NR beginnt bzw. endet nicht mit Buchstaben oder Ziffer

Das erste und das letzte Zeichen der Hausnummer muss ein Buchstabe oder eine Ziffer sein.