Beschreibung DEÜV-Fehlermeldungen
Vom Programm wird eine umfangreiche Überprüfung der Daten vorgenommen. Entsprechend groß ist die Anzahl der möglichen Fehlermeldungen. Ein Teil der Meldungen wird im folgenden beschrieben.
VOSZ - Vorlaufsatz
Fehler-Nummer | Fehlerausschritt | Bearbeitung |
VOSZa20 | BBNR-ABSENDER nicht zugelassen | Prüfung, ob es sich um eine zugelassene Absender- Betriebsnummer handelt. Diese Betriebs-Nr. finden Sie im System unter System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
VOSZa30 | EMPFAENGER nicht die BBNR des tatsächlichen Empfängers | Zulässig ist die Betriebsnummer des Empfängers der Datei |
VOSZa40 | DATUM-ERSTELLUNG nicht numerisch | Das Datum der Erstellung der Datei darf nur numerische Zeichen enthalten (000001-999999) |
VOSZa44 | DATUM-ERSTELLUNG logisch falsch/ gegen Verarb. Datum fehlerhaft | Das Erstellungsdatum muss logisch richtig und darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum und nicht kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 6 Monate sein. |
VOSZa50 | LFD-DATEI-NR nicht numerisch | Die Dateifolgenummer darf nur numerische Zeichen enthalten (000001-999999) |
VOSZa52 | LFD-DATEI-NR nicht lückenlos aufsteigend | Prüfung, ob es sich um die zulässige Dateifolgenummer handelt (lückenlos aufsteigend je Annahmestelle). |
VOSZa70 | VERSIONS-NR nicht numerisch | Die Versionsnummer des Vorlaufsatzes darf nur numerische Zeichen enthalten |
DSKO - Datensatz Kommunikation
Fehlernummer | Fehlerausschritt | Bearbeitung |
DSKOv15 | Betriebsnummer Absender ungleich Betriebsnummer Absender im Vorlaufsatz | Die Betriebsnummer des Erstellers der Datei muss identisch sein mit der Betriebsnummer des Absenders aus dem Vorlaufsatz. |
DSKOv20 | Betriebsnummer Empfänger nicht tatsächlicher Empfänger der Meldung | Bei der Betriebsnummer des Empfängers muss es sich um eine zulässige Betriebsnummer handeln. |
DSKOv80 | BBNR-VU nicht Betriebsnummer eines zugelassenen Betriebes/RZ | Bei der Betriebsnummer des Verursachers muss es sich um die gültige Betriebsnummer eines zugelassenen Betriebes/RZ handeln. |
DSKO040 | Versionsnummer nicht numerisch | Die Versionsnummer des Datensatzes Kommunikation darf nur numerische Zeichen enthalten. |
DSKO050 | Datum Erstellung nicht numerisch | Das Erstellungsdatum darf nur numerische Zeichen enthalten. |
DSKO054 | Datum Erstellung größer Verarbeitungsdatum | Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein. |
DSKO500 | Name des Absenders ist leer | Name des Absenders muss vorhanden sein. System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
DSKO530 | Postleitzahl des Absenders ist leer | Die Postleitzahl des Absenders muss vorhanden sein. System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
DSKO540 | Ort des Absenders ist leer | Der Ort des Absenders muss vorhanden sein. System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
DSKO550 | Straße des Absenders ist leer | Die Straße des Absenders muss vorhanden sein. System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
DSKO570 | Anrede des Ansprechpartners ungleich Grundstellung, M oder W | Für die Anrede des Ansprechpartners sind nur die Zeichen M oder W zulässig System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
DSKO590 | Telefonnummer des Ansprechpartners enthält unzulässige Zeichen | Die Rufnummer des Ansprechpartners muss der DIN 5008 entsprechen System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
DSKO600 | Fax-Rufnummer des Ansprechpartners enthält unzulässige Zeichen | Die Faxnummer des Ansprechpartners muss der DIN 5008 entsprechen System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
DSKO610 | E-Mail-Adresse des Ansprechpartners enthält unzulässige Zeichen | Die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners darf nur zulässige Zeichen enthalten System ==> Systemstamm ==> Rechenzentrum |
DSME - Datensatz Steuerung
Fehlernummer | Fehlerausschritt | Bearbeitung |
DSME020 | BBNR-ABSENDER fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 gem. Rundschreiben) | Prüfung, ob die Betriebsnummer des Absenders zulässig ist. |
DSME030 | BBNR-EMPFAENGER fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 Gem. Rundschreiben) | Prüfung, ob die Betriebsnummer des Empfängers zulässig ist. |
DSME040 | VERSIONS-NR nicht numerisch | Die Versionsnummer des Datensatzes Steuerung darf nur numerische Zeichen enthalten. |
DSME050 | DATUM-ERSTELLUNG nicht numerisch | Das Erstellungsdatum darf nur numerische Zeichen enthalten. |
DSME054 | DATUM-ERSTELLUNG größer Verarbeitungsdatum | Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein. |
DSME080 | VSNR Grundstellung, keine Anmeldung mit GD 00, 01, 10-13 oder 40 | Die Grundstellung (Leerzeichen) bei der Versicherungsnummer ist nur bei Anmeldungen erlaubt. |
DSME084 | VSNR unzulässige Bereichsnummer | Prüfung, ob die Bereichsnummer (Stellen 1 und 2 der Versicherungsnummer) zugelassen ist |
DSME086 | VSNR (Geburtsdatum) unzulässig | Prüfung, ob das Geburtsdatum innerhalb der Versicherungsnummer (Stellen 3 bis 8) zulässig ist |
DSME142 | BBNRVU fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 des Gem. Rundschreibens) | Prüfung, ob die Betriebsnummer des Verursachers zulässig ist. |
DSME170 | BBNR-KK fehlerhaft (Ziffer 1.3.2.2 des Gem. Rundschreibens) | Prüfung, ob die Betriebsnummer der Krankenkasse zulässig ist. |
DSME234 | GD vom AG oder der KSK nicht Anmeldung, VSNR Grundstellung | Nur bei Anmeldungen (Grund 10-13) ist die Grundstellung (Leerzeichen) im Feld VSNR zulässig. |
DBME - Meldesachverhalt
Fehlernummer | Fehlerausschritt | Bearbeitung |
DBME010 | KENNZ-STORNO ist ungleich N oder J | Das Kennzeichen Stornierung muss N oder J sein. |
DBME022 | KENNZ-GLEITZONE ist ungleich 0, 1 oder 2 | Das Kennzeichen Gleitzone muss 0, 1 oder 2 sein. |
DBME030 | ZEITRAUM-BEGINN ist nicht numerisch | Für den Zeitraum-Beginn sind nur numerische Zeichen zugelassen. |
DBME034 | ZEITRAUM-BEGINN ungleich Grundstellung (Nullen) oder logisch falsch | Zulässig sind logisch richtige Datumsangaben oder die Grundstellung (Nullen). |
DBME044 | ZEITRAUM-BEGINN ist nicht der erste Tag des Monats (Einmalzahlung) | Bei Meldungen zu Einmalzahlungen muss der Zeitraum-Beginn immer der erste Tag eines Monats sein. |
DBME050 | ZEITRAUM-ENDE ist nicht numerisch | Für das Zeitraum-Ende sind nur numerische Zeichen zugelassen. |
DBME054 | ZEITRAUM-ENDE ist ungleich Grundstellung bei Anmeldung | Für Anmeldungen muss das Zeitraum-Ende die Grundstellung (Nullen) sein. |
DBME056 | ZEITRAUM-ENDE kleiner ZEITRAUM-BEGINN | Das Zeitraum-Ende muss größer oder gleich dem Zeitraum-Beginn sein. |
DBME062 | ZREN (Monat) ungleich ZRBG (Monat) (Einmalzahlung) | Bei Meldungen zu Einmalzahlungen muss der Monat des Zeitraum-Endes gleich dem Monat des Zeitraum-Beginns sein. |
DBME063 | ZREN (Tag) ungleich letzter Tag des Monats (Einmalzahlung) | Bei Meldungen zu Einmalzahlungen muss das Zeitraum-Ende immer der letzte Tag eines Monats sein. |
DBME090 | ENTGELT nicht numerisch | Für das Entgelt sind nur numerische Zeichen zugelassen. |
DBME126 | BEITRAGSGRUPPE (AV) = 1; Versicherte(r) älter als 65 Jahre | Die 1 für den Beitragsgruppenschlüssel AV ist nur für Zeiten bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres zulässig. |
DBME128 | BEITRAGSGRUPPE (AV) = 2; Versicherte(r) jünger als 55 Jahre | Die 2 für den Beitragsgruppenschlüssel AV ist nur für Zeiten nach Ablauf der Vollendung des 55. Lebensjahres zulässig. |
DBNA - Name
Fehlernummer | Fehlerausschritt | Bearbeitung |
DBNA005 | FMNA fehlt | Der Familienname muss immer vorhanden sein. |
DBNA007 | FMNA besteht nicht aus mindestens 2 Buchstaben | Bei Meldungen zur Rentenversicherung muss der Familienname aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. |
DBNA010 | FMNA enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Beim Familiennamen dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBNA012 | FMNA enthält vor oder nach Bindestrichen Leerzeichen | Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. |
DBNA020 | FMNA beginnt nicht mit einem Buchstaben | Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe ungleich ß zugelassen. |
DBNA028 | VONA fehlt | Der Vorname muss immer vorhanden sein. |
DBNA029 | VONA besteht nicht aus mindestens 2 Buchstaben | Bei Meldungen zur Rentenversicherung muss der Vorname aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. |
DBNA030 | VONA enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Beim Vornamen dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBNA032 | VONA enthält vor oder nach den Bindestrichen Leerzeichen | Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. |
DBNA040 | VOSA enthält mehrfach aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBNA080 | TITEL enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBNA082 | TITEL enthält vor oder nach Bindestrichen Leerzeichen | Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. |
DBNA086 | TITEL beginnt nicht mit einem Buchstaben | Auf der ersten Stelle des Titels ist nur ein Buchstabe zugelassen. |
DBNA088 | TITEL enthält Punkt; davor aber keinen Buchstaben | Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe notwendig. |
DBGB - Geburtsangaben
Fehlernummer | Fehlerausschritt | Bearbeitung |
DBGB007 | GBNA besteht nicht aus mindestens 2 Buchstaben | Bei Meldungen zur Rentenversicherung muss der Geburtsname aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. |
DBGB010 | GBNA enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Beim Geburtsnamen dürfen gleiche Sonder- und Leerzeichen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBGB012 | GBNA enthält vor oder nach Bindestrichen Leerzeichen | Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. |
DBGB020 | GBNA beginnt nicht mit einem Buchstaben | Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur ein Buchstabe ungleich ß zugelassen. |
DBGB100 | GBDT nicht numerisch | Das Geburtsdatum darf nur numerische Zeichen enthalten. |
DBGB102 | GBDT (Monat) für Ausländer = 00, GBDT (Tag) ungl. 00 | Im Geburtstag oder im Geburtstag und im Geburtsmonat ist bei Ausländern 00 bzw. 0000 zulässig, wenn der Geburtstag und der Geburtsmonat nicht zu ermitteln sind. |
DBGB128 | GB-ORT fehlt | Der Geburtsort muss immer vorhanden sein. |
DBGB130 | GB-ORT enth. mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBGB136 | GB-ORT beginnt nicht mit einem Buchstaben | Auf der ersten Stelle des Geburtsortes ist nur ein Buchstabe zugelassen. |
DBGB138 | GB-ORT besteht nicht mindestens aus 2 Zeichen | Der Geburtsort muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. |
DBGB140 | GB-ORT enthält fiktiven Geburtsort | Fiktive Geburtsorte (z.B. ohne, unbekannt) sind nicht zugelassen. |
DBAN - Anschrift
Fehlernummer | Fehlerausschritt | Bearbeitung |
DBAN020 | PLZ (Inland) nur 01000 bis 99999 zulässig | Bei Inlandsanschriften sind die gültigen Postleitzahlen im Rahmen der Ziffern „01000" bis „99999" zulässig. |
DBAN024 | PLZ enthält mehrfach aufeinanderfolgende Bindestriche | Bindestriche dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBAN118 | ORT fehlt | Der Wohnort muss immer vorhanden sein. |
DBAN120 | ORT enthält mehrfach aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBAN124 | WOHNORT erste Stelle kein Buchstabe | Auf der ersten Stelle des Wohnortes ist nur ein Buchstabe zugelassen. |
DBAN130 | WOHNORT besteht nicht aus mindestens 2 Buchstaben | Der Wohnort muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. |
DBAN150 | STRASSE enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBAN158 | STRASSE besteht nicht aus mindestens 2 Zeichen | Die Straße muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen. |
DBAN160 | STRASSE beginnt nicht mit einem Buchstaben oder einer Ziffer | Auf der ersten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe oder eine Ziffer zugelassen. |
DBAN170 | HAUS-NR enthält mehrf. aufeinanderfolgende Sonder- und Leerzeichen | Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinanderfolgen. |
DBAN174 | HAUS-NR enthält unzulässiges Zeichen | Für die Hausnummer sind nur Buchstaben, Ziffern, Kommata, Leerzeichen, Binde- oder Schrägstriche zugelassen. |
DBAN176 | HAUS-NR beginnt bzw. endet nicht mit Buchstaben oder Ziffer | Das erste und das letzte Zeichen der Hausnummer muss ein Buchstabe oder eine Ziffer sein. |
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