Die A1 - Bescheinigung ist das Nachweisdokument für einen im Ausland tätigen Beschäftigten, dass das SV-Recht seines Heimatlandes anzuwenden ist. Ab 2019 ist dazu ein einheitliches elektronisches Meldeverfahren in allen teilnehmenden Staaten einzusetzen. Eine Auflistung der teilnehmenden Staaten kann im Internet recherchiert werden. Dem Grunde nach gehören alle EU-Staaten und EWR-Statten dem Verfahren für die A1 - Bescheinigung an. In comet PA werden die A1 - Bescheinigungen für Personen beantragt, die in Deutschland beschäftigt und im Ausland vorrübergehend tätig sind.
In der Sozialversicherung ist für Erwerbstätige der Grundsatz anzuwenden:
Es gilt das SV-Recht des Staates, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Ausnahmen zu diesem Grundsatz sind im EU-Recht geregelt. Die Ausnahmen werden in der A1-Bescheinigung den betroffenen Personen bei Erwerbstätigkeiten in den teilnehmenden Ländern mitgegeben. Dokumente dazu sind die A1-Bescheinigung oder die Ausnahmebescheinigung. Die A1-Bescheinigung ist nach §106 SGB IV für befristet ins Ausland entsendete Arbeitnehmer auszustellen.
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Für das Meldeverfahren wird eine neue Annahmestelle bei der DVKA eingerichtet. Die Festlegung des Empfängers erfolgt über die Einstellungen in der BGR zur KV und RV. Für die A1-Bescheinigung wird eine neue Annahmestelle bei der DVKA eingerichtet.
Hinweis: Für die Personengruppen 109 und 110 ist die Krankenkasse zuständig, bei der der Mitarbeiter familienversichert ist oder versichert wäre, wenn er SV-pflichtig beschäftigt wäre.
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Ist der A1 - Antrag erstellt, kann über den Button Drucken das Formular erstellt werden. Hier können Sie nochmals alle eingegebenen Daten sowie die dazugehörigen Daten aus den Stammdatendialogen in COMET PA überprüfen. Anschließend versenden Sie den A1 - Antrag. Über den SV-Daten - Eingang erhalten Sie bei Abruf der Daten eine Antwort mit einem PDF-Dokument, dass der entsendete Arbeitnehmer in Papierform oder digital mitführen muss. Solange keine Antragseinreichungsbestätigung vorliegt empfiehlt der GKV / DVKA, als Nachweis eine Kopie des eingereichten Antrags mitzuführen. Sobald der bestätigte Antrag vorliegt, ist er dem Arbeitnehmer zuzustellen.
Dokument mit Beschreibung
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Datenstrukturen
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Hinweise und Empfehlungen:
- Im Antragsverfahren der A1 - Bescheinigungen werden die Geburtsdaten des Beschäftigten verlangt. Es ist daher sinnvoll die Geburtsdaten im Perosnalstamm vollständig einzutragen. diese Daten werden auf jeden A1-Antrag übernommen.
- Das A1 - Antragsverfahren wird über Status gesteuert:
Status | Statusbeschreibung | Aufgabenbeschreibung, Kommentar |
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erstellen | A1 - Antrag vorbereiten | Die Bearbeitung kann unterbrochen und später fortgesetzt werden |
versenden | A1 - Antrag wurde an Annahmestelle versendet | A1 - Antrag ist auf dem Weg zur Annahmestelle |
quittiert | Annahme des A1 - Antrags wurde bestätigt | Annahmestelle hat den Eingang des A1 - Antrags bestätigt. Der A1 - Antrag kann nach den Vorschriften für das A1 - Antragsverfahren gedruckt und an den Reisenden übergeben werden. Dieser Ausdruck bestätigt das noch nicht abgeschlossene Antragsverfahren gegenüber Prüfstellen. Die A1 -Bescheinigung muss dann ggf. nachgereicht werden. |
bestätigt | A1 - Bescheinigung wurde zurückgesendet. | Annahmestelle hat die A1 - Bescheinigung ausgestellt und zurückgesendet. Die A1 - Bescheinigung kann gedruckt und an den Reisenden übergeben werden. |
abgelehnt | A1 - Bescheinigung wurde abgelehnt | Abhängig von der Begründung der Ablehnung sind weitere Aktionne möglich:
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storniert | A1 - Antrag wurde vom Arbeitgeber storniert | Wenn die Auslandstätigkeit nicht nach den beantragten Umständen durchgeführt werden, muss der A1 - Antrag (oder die bereits zugestellte A1-Bescheinigung) storniert werden. |