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Spezielle Seite für Personengruppe 907 (Versorgungsbezugsempfänger)

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Versorgungsbezug                        

                              

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siehe auch Kurzanleitung: Versorgungsbezüge (Betriebsrenten)

Die Einstellungen über Höhe und Verbeitragung von Versorgungsbezügen werden auf der Seite Versorgungs-Bezüge im Personalstamm dargestellt und verwaltet.

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Für eine Person können zwei Versorgungsbezüge verwaltet werden. Das allgemeine Anwendungsbeispiel für den zweiten Versorgungsbezug ist die Abrechnung des Versorgungsbezug vom verstorbenen Ehepartner.

Allgemeine Informationen zur Abrechnung und Meldung von Versorgungsbezügen sind im Dokument Versorgungsbezüge beschrieben.


Versorgungsbezug                   

Eingabe des lfd. Versorgungsbezuges

VersorgungsbeginnBeginn des Versorgungsbezugs (für die Abrechnung in COMET PA)
Erster Versorgungsbezug oder 2005Jahr des ersten Versorgungsbezugs für Lohnsteuerberechnung ( * )
Voraussichtliche SonderzahlungEingabe von Einmalbeträgen

KV-/PV-Pflicht

0 : Entspr. KV-Kennzeichen

1 : Keine

2 : KV+PV-Abführung

3 : Nur KV-Abführung

Mehrfachbezug

0 : Kein Mehrfachbezug

1 : Mehrfachbezug

3 : Geringbezieher

Veränderungsmeldung erforderlich

Ggf. Auslösen von Veränderungsmeldungen

VB-Max

 Alternativ zu FZ521

Automatische Anpassung VB-Max

Bei Änderung der BBG zum Jahreswechsel wird

der VB-Max automatisch angepasst

Einstellung zur Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ( ** )

Mehrfachbezug

Einstellung für die Berücksichtigung der Versorgungsbezügen bei weiteren Zahlstellen

Veränderungsmeldung erforderlich

Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen

VB-Max

Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen

Aktenzeichen Krankenkasse

Anzeige des eindeutigen Aktenzeichens des Versorgungsbeziehers bei der Krankenkasse ( *** )

( * ) Die Lohnsteuerpflicht und der Abbau der Steuerfreibeträge wird seit 2005 schrittweise durchgeführt. Für Versorgungsbezüge, die bis 31.12.2005 erstmalig gezahlt wurden, ist 2005 einzutragen. Für alle später beginnenden Versorgungsbezüge ist das Jahr des Zahlungsbeginns einzugeben.

( ** ) Im ZAV wird die KV-/PV-Pflicht von der zuständigen Krankenkasse an die Zahlstelle gemeldet. Zugelassene Werte sind

1 = keine Abführung

2 = KV und PV Abführung

3 = KV Abführung

Die Einstellung 0: entsprechend KV-Kennz. gilt für Altfälle vor Einführung des ZAV.

( *** ) Das Aktenzeichen dient der eindeutigen Identifikation der Versorgungsbezieher bei den Krankenkassen. In COMET PA ist der Inhalt festgelegt durch Mandantennummer und Personalnummer. Beide Informationen werden durch den Schrägstrich getrennt.

Beispiel: 0001/4711

Zahlstellenverfahren

weiter zu: Zusatz-Info