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Für jeden Abrechnungszeitraum ist vom Arbeitgeber ein Beitragsnachweis an die Krankenkassen erforderlich.

Der Beitragsnachweis ist die Mitteilung an die Krankenkasse Der Beitragsnacheis ist die Sollstellung des Arbeitgebers gegenüber den Krankenkassen über Höhe und Aufteilung der überwiesenen Sozialversicherungsbeiträge.

Zusätzlich sind die Beiträge zu den Unterstützungs- bzw. Ausgleichskassen (U1/U2) vermerkt.

Außerdem werden auf dem Beitragsnachweis die Beiträge der in der Pflichtkrankenkasse freiwillig versicherten Arbeitnehmer angegeben.

Ein monatlicher Beitragsnachweis ist für jede Arbeitnehmer - Krankenkasse zu erstellen. D.h. sind beispielsweise 2 Mitarbeiter bei der AOK, ein Arbeitnehmer bei der TKK und ein anderer bei der DAK krankenversichert, ist für jede Krankenkasse ein gesonderter Beitragsnachweis erforderlich. Sind mehrere Arbeitnehmer bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist nur ein Beitragsnachweis mit den kumulierten Werten der Mitarbeiter zu erstellen.

Wo finde ich meinen Beitragsnachweis?

Im Menü Listen Krankenkassen-Beitragsnachweis ab 2015 wird zu der ausgewählten Abrechnungsperiode der jeweilige Beitragsnachweis nach der Reinrechnung angezeigt.

In der Liste Krankenkassen-Beitragsabrechnung wird der Beitragsnachweis nochmal genauer, auf die einzelnen Mitarbeiter aufgeteilt, dargestellt.

Wo finde ich, was ich überweisen soll?

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in der Liste Überweisung setzt man den Haken für "Krankenkasse", um die Überweisungsdatei für die Krankenkassen zu erzeugen.

Sollten Sie für Ihre Krankenkassen das Lastschriftverfahren gewählt haben, können Sie sich die Lastschriftenliste im Menü Listen\ Überweisung über den Button " Drucken"  anzeigen lassen.

Hierzu ist es allerdings notwendig, daß Sie bei jeder verwendeten Krankenkasse den Haken "Lastschrift" im Menü Krankenkassen unter "Daten Mandant" gesetzt haben.

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Vor dem ersten Erzeugen der Beitragsnachweisdateien für den Versand, tragen Sie die Periode ein, in der Sie mit dem Versand beginnen. Danach verändern Sie die Periodeneinstellung nicht mehr. Arbeiten sie mit Mandanten mit Konsolidierung, ist die Schaltfläche zu aktivieren. Für den Probeversand besteht die Möglichkeit, Testdateien zu erzeugen und zu verschicken. Nun können sie über die Taste [Start] mit dem Versand beginnen. Für jede Annahmestelle wird ein Versandprotokoll erstellt, auf dem alle Krankenkassen einzeln mit den Beträgen aufgeführt sind. Sind alle Beitragsnachweise verarbeitet, erfolgt eine Bildschirmausschrift.

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gesendete Nachweise drucken

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Für jeden Abrechnungszeitraum ist die elektronische Abgabe eines Beitragsnachweises bei der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, bei der mindestens ein Arbeitnehmer im DEÜV-Verfahren angemeldet ist. Der Versand der elektronischen Beitragsnachweise erfolgt aus dem Programm Meldungsstatus oder aus dem Menü DFÜ/Beitragsnachweise. Die Beitragsnachweise werden mit der Reinrechnung für die weitere Bearbeitung erstellt.

Beispiel eines Beitragsnachweises:

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Beispiel des Beitragsnachweises für die Minijobzentrale:

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Die Beitragsnachweise werden im Menü Listen unter Krankenkassen-Beitragsnachweis ab 2015 zur ausgewählten Abrechnungsperiode angezeigt. Weiter wird mit der Liste Krankenkassen-Beitragsabrechnung die Berechnung der SV-Beiträge pro Mitarbeiter nach den abgerechneten Krankenkassen geordnet und angezeigt.

Die Zahlung der Beitragsnachweise kann im Lastschriftverfahren oder als Überweisung erfolgen. Für das Lastschriftverfahren sind Einstellungen im Programm Krankenkassen erforderlich. Die Überweisung der Beitragsnachweise wird im Programm Überweisung durchgeführt.

Übersichten über die Gesamtsummen der Sozialversicherungsbeiträge werden am Ende der Krankenkassen-Beitragsabrechnung, beim elektronischen Versand der Beitragsnachweise und in der Drucklistenauswahl im Programm Überweisung zur Verfügung gestellt.