LA Steuer / SV
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Hier sehen Sie, wie die Lohnart in der Sozialversicherung und der Steuer verarbeitet wird. Auch diese Schalter können Sie nur für Kunden-Lohnarten verändern. Für jede Gruppe kann jeweils 1 Schalter aktiviert werden.
Steuer-Pflicht | Auswahl der Steuer-Pflicht dieser Lohnart. Entsprechend der eingestellten Steuer-Pflicht werden die Beträge auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen. |
Sozialversicherungs-Pflicht | |
KV / PV | Auswahl der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:
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RV | Auswahl der Rentenversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:
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AV | Auswahl der Arbeitslosenversicherungspflicht dieser Lohnart. Bsp.:
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KuG / WAG | |
Einmal-Bezug, SV-pfl | der Schalter stellt die LA als SV-pflichtigen Einmalbezug ein |
Pauschale Lohnsteuer | |
Satz | Handelt es sich um einen pauschal versteuerten Bezug, wählen Sie durch Anklicken der Schaltfläche neben dem Eingabefeld die Art des Bezuges aus. Der Satz für die pauschale Lohnsteuer wird automatisch in das Feld übernommen. Bei der Berechnung gibt es folgende Besonderheit zu beachten: Die pauschale Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber zu übernehmen. Es kann jedoch vereinbart werden, dass die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitnehmer getragen wird. Die Einstellung steuert die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer für diese Lohnart. Sie kann über die Bezug-Nr. 697 für einzelne Arbeitnehmer geändert werden. |
AG / AN | Hier tragen Sie ein, wer die pauschale Lohnsteuer übernimmt: Auswahl zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
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