Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 3 Nächste Version anzeigen »

Folgende Konstellationen sind zu unterscheiden:

  1. Die SV-Beiträge aus der Kurzarbeit werden dem AG erstattet. Diese KUG-Zeiten werden zur Fehlzeit 5571 erfasst.

  2. Die SV-Beiträge aus der Kurzarbeit werden dem AG nicht erstattet. Diese KUG-Zeiten werden mit Fehlzeit 560 erfasst.

    Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist Fall 1 abzurechnen.

Arbeitsvarianten bei Kurzarbeit

  • Erfassung für die Kurzarbeitstage
    1. mit 0 Arbeitsstunden über Tage im Kalender oder in den Unterbrechungen

    2. mit teilweiser Arbeitsleistung über die ausgefallenen Stunden in den Bewegungen.

    3. Eine gemischte Erfassung ist möglich.

  • Der AG kann das Netto bis zu 100% aufstocken!

Vorbereitung:

  1. Für die Erfassung oder den maschinellen Import in die Bewegungsdaten ist eine Aufstellung der KUG-Zeiten pro Mitarbeiter vorzubereiten.

  2. Die Buchungsschlüssel müssen korrekt eingestellt werden.

    Hinweis: Es kann sinnvoll sein, dass die Sachbuchungen für die Erstattungen auf separaten Konten gebucht werden, damit die Kontrollen der Zahlungseingänge aus den Erstattungen der Bundesagentur erleichtert werden.


BuchungsschlüsselBeschreibungLohnartBuchungsartKontoGegenkonto
KUGWAGKurzarbeitergeld557 Kurzarbeit 100% ErstasttungSollbuchungForderungskontoVerrechnungskonto Lohn und Gehalt
KUGSVKug-SV-Erstattung79032 SV-Erstattung 100% für KurzarbeitHabenbuchungAufwandskonto SVForderungskonto SV

       Legende: Kug = Kurzarbeitergeld | Wag = Winterausfallgeld  | ERST = Erstattung  | ERSTSV = Erstattung SV-Beiträge | LFZ = Lohnfortzahlung

Ab der Version 10.20.20 ( 15.05.2020) besteht die Möglichkeit für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes einen separaten Buchungssatz zu erzeugen. Die notwendigen Arbeitsschritte sind im Update-Brief dieser Version beschrieben. 


3. ACHTUNG: Die Einstellungen der Lohnarten sind zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. 
Wenn Benutzerlohnarten, d.h. Lohnarten mit führender 2, für Stunden- oder Monatslohn oder für Gehalt benutzt werden, müssen sie durch die Standardlohnarten 101, 103 oder 110 ersetzt werden.
Andernfalls ist die KUG-Berechnung nicht möglich. Dies gilt entsprechend auch für weitere Lohnbestandteile, die durch KUG-Zeiten gekürzt werden.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall in Ihre Support-Mitarbeiter.

Wenn nach den Umstellungen der Userlohnarten das Sollentgelt für KUG nicht korrekt berechnet werden kann, ist

in Ausnahmefällen eine Übersteuerung des maschinell berechneten Soll-Entgelts in den Bewegungen mit Fehlzeit FZ 20 möglich.
→ Zur Vorbereitung ist dazu in den Stammdaten der Fehlzeiten die Einstellung der FZ 20 im Feld Anzeige von N auf J zu ändern.



  • Keine Stichwörter