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Folgende Konstellationen sind zu unterscheiden:

  1. Die SV-Beiträge aus der Kurzarbeit werden dem AG erstattet. Diese KUG-Zeiten werden zur Fehlzeit 5571 erfasst.

  2. Die SV-Beiträge aus der Kurzarbeit werden dem AG nicht erstattet. Diese KUG-Zeiten werden mit Fehlzeit 560 erfasst.

    Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist Fall 1 abzurechnen.

Arbeitsvarianten bei Kurzarbeit

  • Erfassung für die Kurzarbeitstage
    1. mit 0 Arbeitsstunden über Tage im Kalender oder in den Unterbrechungen

    2. mit teilweiser Arbeitsleistung über die ausgefallenen Stunden in den Bewegungen.

    3. Eine gemischte Erfassung ist möglich.

  • Der AG kann das Netto bis zu 100% aufstocken!

Vorbereitung:

  1. Für die Erfassung oder den maschinellen Import in die Bewegungsdaten ist eine Aufstellung der KUG-Zeiten pro Mitarbeiter vorzubereiten.

  2. Die Buchungsschlüssel müssen korrekt eingestellt werden.

    Hinweis: Es kann sinnvoll sein, dass die Sachbuchungen für die Erstattungen auf separaten Konten gebucht werden, damit die Kontrollen der Zahlungseingänge aus den Erstattungen der Bundesagentur erleichtert werden.


BuchungsschlüsselBeschreibungLohnartBuchungsartKontoGegenkonto
KUGWAGKurzarbeitergeld557 Kurzarbeit 100% ErstasttungSollbuchungForderungskontoVerrechnungskonto Lohn und Gehalt
KUGSVKug-SV-Erstattung79032 SV-Erstattung 100% für KurzarbeitHabenbuchungAufwandskonto SVForderungskonto SV

       Legende: Kug = Kurzarbeitergeld | Wag = Winterausfallgeld  | ERST = Erstattung  | ERSTSV = Erstattung SV-Beiträge | LFZ = Lohnfortzahlung


        3. ACHTUNG: Die Einstellungen der Lohnarten sind zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. 
           Wenn Benutzerlohnarten, d.h. Lohnarten mit führender 2, für Stunden- oder Monatslohn oder für Gehalt benutzt werden, müssen sie durch die Standardlohnarten 101, 103 oder 110 ersetzt werden.
           Andernfalls ist die KUG-Berechnung nicht möglich. Dies gilt entsprechend auch für weitere Lohnbestandteile, die durch KUG-Zeiten gekürzt werden.
           Bitte wenden Sie sich in diesem Fall in Ihre Support-Mitarbeiter.

Erfassungen in den Bewegungsdaten für KUG mit Erstattung der SV-Beiträge:

    • KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden im Kalender oder in den Unterbrechungen zur Fehlzeit 5571.

    • KUG-Stunden für die Tage mit teilweiser Arbeitsleistung in den Bewegungen zur Fehlzeit 5571.

    • KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 5572 in den Unterbrechungen.

    • KUG-Tage mit teilweiser Arbeitsleistung und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 170 in den Unterbrechungen
      und KUG-Stunden mit Fehlzeit 5572 in den Bewegungen. Zum Ausgleich werden die KUG-Stunden auch mit Fehlzeit 170 im Minus erfasst.

    • KUG-Tage mit AU-Bescheinigungen nach Ende der LFZ mit Fehlzeit 182



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