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Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Kurzarbeit stehen folgende Fehlzeiten zur Verfügung:

  • FZ 557 – Kurzarbeit mit Qualifizierung              
  • FZ 5571 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung
  • FZ 5572 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung und LFZ
  • FZ 558 – Feiertag Kurzarbeit
  • FZ 559 – Krankengeld KUG
  • FZ 560 – Kurzarbeitergeld                                 
  • FZ 561 – Kurzarbeit -> Krankheit (Lohnfortzahlung)
  • FZ 5610 – Nettolohnausgleich bei KUG (automatisch oder Vorgabe Betrag)
  • FZ 5611 – Satz Nettolohnausgleich bei KUG


für KUG mit Erstattung der SV-Beiträge


  • KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden im Kalender oder in den Unterbrechungen zur Fehlzeit 5571.

  • KUG-Stunden für die Tage mit teilweiser Arbeitsleistung in den Bewegungen zur Fehlzeit 5571.

  • KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 5572 in den Unterbrechungen.

  • KUG-Tage mit teilweiser Arbeitsleistung und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 170 in den Unterbrechungen
    und KUG-Stunden mit Fehlzeit 5572 in den Bewegungen. Zum Ausgleich werden die KUG-Stunden auch mit Fehlzeit 170 im Minus erfasst.

  • KUG-Tage mit AU-Bescheinigungen nach Ende der LFZ mit Fehlzeit 182



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