Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 3 Nächste Version anzeigen »

Diese Dokumentation wird auf Grund der aktuellen Änderungen in verschiedenen Meldeverfahren komplett überarbeitet. Stand: 1. Juni 2017.

SV-Offsetwerte werden für die Berechnung von Beiträgen aus Einmalbezügen zur Auffüllung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in den SV-Zweigen KV, RV, AV und PV beachtet.

In den Spalten KV, RV, AV und PV und in den Zeilen SV-Tage und Brutto sind die Vorjahreswerte einzutragen, wenn

  • ein Systemwechsel (Progammwechsel) vom 1. Januar bis 31. März erfolgt ist und
  • in den Monaten Januar bis März Einmalzahlungen geleistet werden und
  • der Mitarbeiter die anteilge Jahresbemessungsgreenze im aktuellen Jahr mit der Einmalzahlung überschreitet und
  • der Mitarbeiter die Jahresbemessungsgrenze im Vorjahr nicht überschritten hat.

In den Spalten KV, RV, AV und PV und in den Zeilen SV-Tage und Brutto sind die aufgelaufenen Jahreswerte bis zum Systemwechsel einzutragen, wenn

  • ein Systemwechsel (Progammwechsel) vom 1. April bis 31. Dezember erfolgt ist und
  • in den Monaten April bis Dezember Einmalzahlungen geleistet werden und
  • der Mitarbeiter die anteilige Jahresbemessungsgrenze im aktuellen Jahr ab dem Systemwechsel überschreitet.


Bei einem Systemwechsel ab 1. Februar müssen die Spalten >>SV<< und UV gefüllt werden, damit im DEÜV-Verfahren die UV-Meldung mit Grund 92 für das aktuelle Abrechnungsjahr abgegeben werden kann.


Die Beiträge in den Spalten KV, RV, AV und PV ...

Die Vorträge im Bereich der vorherigen Personalnummer ...

  • Keine Stichwörter