Korrektur einer gemeldeten Lohnsteuerbescheinigung
Lohnsteuerbescheinigung für das letzte Kalenderjahr bereits abgegeben und dem Arbeitnehmer per EMail oder Papier zur Verfügung gestellt. Mit der Rechnung 02 / aktuelles Jahr soll noch eine Korrektur in 12 / Vorjahr vorgenommen werden und gleichzeitig die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr korrigiert werden, da die Rechnung noch vor dem Ende der Abgabefrist 28.02. Folgejahr erfolgt.
Hierzu wird der <permanente Bezug> 597 (Sperre Steuerbrutto-Vortrag) mit -1 und dem gültig ab Datum 01.12.Vorjahr erfasst; es erfolgt mit der Rechnung 02 / aktuelles Jahr eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung Vorjahr
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