Gefahrtarife
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siehe auch: Elektronischer Lohnnachweis
Berufsgenossenschaft Unfallversicherung
Vom Gesetzgeber wurde als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft eingerichtet. Jedes Unternehmen muss bei der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein und Beiträge entrichten. Diesen Beitrag hat der Arbeitgeber alleine aufzubringen. Die Höhe der Beiträge richtet sich in erster Linie nach der Bruttolohnsumme und der Gefahrenklasse. Die Veranlagung durch die Berufsgenossenschaft zu den Gefahrenklassen erfolgt durch einen Veranlagungsbescheid. Den für den Arbeitnehmer maßgebenden Betrag für die Gefahrenklasse tragen Sie in dieses Feld ein. Sie können mehrere Gefahrentarife und ihre anteilige Gewichtung hinterlegen.
Schaltflächen und Funktionstasten
Für die Bearbeitung der Gefahrentarife sind keine zusätzlichen Funktionstasten eingerichtet. Zum Blättern in der Tabelle, zum Einfügen und Löschen von Datensätzen und zum Bestätigen von Eintragungen stehen die Schaltflächen rechts oben (Navigator) zur Verfügung.
Bearbeitung der Gefahrentarifstellen
Die Änderung einer Gefahrentarifstelle ist eine immer wieder auftretende Aufgabe zum Jahreswechsel. Ablauf:
1. Markieren der zu ändernden Gefahrentarifstelle.
2. Datensatz anlegen und Übernahme der Informationen aus dem letzten Datensatz.
3. Gefahrentarifstelle und Gültig ab aktualisieren.
Hinweis: Gültig bis muss nur dann erfasst werden, wenn die Gefahrentarifstelle nicht weiter benutzt wird.
Gefahrentarifstellen mit Zeitraumbezug
Änderung der zuständigen Berufsgenossenschaft
Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft wechselt, sind folgende Schritte durchzuführen:
1. In den Gefahrentarifstellen wird die Betriebsnummer und die AG - Mitgliedsnummer der abzulösenden BG aus dem Firmenstamm in die
Gefahrentarifstellen eingetragen.
2. Im Firmenstamm wird die Betriebsnummer und AG - Mitgliedsnummer der neuen BG eingetragen.
3. In den Gefahrentarifstellen werden die Gefahrentarife der neuen BG nach dem Verfahren für die Änderung von Gefahrentarifstellen
eingerichtet. Hierbei ist zu beachten, dass die Spalten Betriebsnummer GTS und Mitgliedsnummer nicht gefüllt werden.
Erklärung zu den Beispielen:
GT1 wird bei der alten BG beendet und bei der neuen BG weiter fortgeführt. Ebenso GT2
GT3 entfällt zum 31.12.2104
GT4 wird zum 1.1.2015 aktiviert
Elektronischer Lohnnachweis
Ab 1.1.2017 ist durch den Gesetzgeber rückwirkend für das Jahr 2016 das elektronische Meldeverfahren zwischen Unternehmen (Arbeitgebern) und den Trägern der Unfallversicherung eingeführt worden. Die vollständige Beschreibung zum Meldeverfahren finden Sie unter elektronischem Lohnnachweis.
siehe : Elektronischer Lohnnachweis
Link zum UV-Fehlerkatalog.
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