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Mit Nettoentgeltausfall ist der Unterschiedsbetrag zwischen den pauschalierten Nettoentgelten von Soll-und Ist-Entgelt gemeint.
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Das Soll-Entgelt ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (max. Beitragsbemessungsgrundlage zur Rentenversicherung), das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) erzielt hätte. Dazu zählen folgende Entgeltbestandteile: - Gehalt / Monatslohn
- Stundenlohn (für die vereinbarte Arbeitszeit im Monat ohne Beachtung der Kurzarbeitszeiten)
- vermögenswirksame Leistungen
- Anwesenheitsprämien
- Leistungs-und Erschwerniszulagen
- regelmäßige laufende Bezüge (Provisionen, Prämien usw.)
- Feiertagsentgelt
- Beitragspflichtige Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nacharbeit
- bezahlter Urlaub
- überlassener Dienstwagen (geldwerter Vorteil)
- Sozialversicherungspflichtige Zusatzleistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge
Nicht zum Soll-Entgelt gehören: - Mehrarbeitsvergütungen (Stundenlöhne und Zuschläge)
- Einmalzahlungen
- steuer-und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit
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Das Ist-Entgelt ist das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen einschließlich der Mehrarbeitsvergütung.
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Das Fiktive-Entgelt ist 80% des Unterschiedsbetrags zwischen dem ungerundeten Soll- und Istentgelt. Dieser Betrag wird für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (siehe Hinweise unten) herangezogen. |