VWL / Pfändungen / Darlehen / Weitere Überweisungen

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Beim Aufruf der Pfändungs- und Überweisungsverwaltung werden in einer Übersicht die beschäftigten Arbeitnehmer angezeigt.

Sie wählen den entsprechenden Arbeitnehmer aus und wechseln auf die Seite Überweisungen.

Hinweis: Über die Funktion "Rechte Maustaste , Filter , belegte" können Sie die Anzeige auf alle Arbeitnehmer mit Eintragungen beschränken


Reiter Überweisungen

Sie befinden sich in der Eingabe-Tabelle für alle Pfändungen, Darlehen sowie ggf. für VWL und Freie Überweisungen.

Sie beginnen die Eingabe mit der Auswahl der Überweisungs-Art.

Bei Eingabe mehrerer Überweisungen für einen Arbeitnehmer fügen Sie den nächsten Satz mit der Schaltfläche [+] ein.

Nach Bestätigung der Überweisungsart wird im oberen Bildschirmteil in der Übersicht eine Zeile angelegt. In dieser Zeile ist das aktuelle Datum als Beginn-Datum vorgetragen. Nur wenn das aktuelle Datum nicht in der Periode liegt, in der die Überweisung ausgeführt werden soll, müssen Sie diese Vorgabe überschreiben. Der im Feld /Bezeichnung/ eingegebene Text wird auf dem Verdienstnachweis ausgegeben.

Schuld-Pfändung

Sie geben die Bankverbindung und das Akten-Zeichen entsprechend der Unterlagen ein. Im Feld /Priorität/ ist nur eine Eintragung erforderlich, wenn es sich um eine 2. oder weitere Pfändung handelt.

Nach Eingabe des Gesamt-Betrages legen Sie fest, wie die Freibeträge behandelt werden sollen (Brutto oder Netto) und ob die Pfändungstabelle zur Anwendung kommen soll. Weicht die Anzahl der zu berücksichtigenden Personen von der Anzahl ab, die sich aus der Steuerklasse ergibt, tragen Sie die Zahl im Feld /Unterhaltspflicht. Personen/ ein.

Bei Anwendung der Pfändungstabelle sind keine weiteren Eintragungen erforderlich, ohne Pfändungstabelle ist noch der monatliche Soll-Betrag festzulegen.

Unterhalts-Pfändung

Bei der Unterhalts-Pfändung verfahren sie wie oben beschrieben. Die Besonderheit ist, das diese Pfändung automatisch die höchste Priorität erhält.

Freibetrags-Pfändung

Im Gegensatz zu den 2 oben beschriebenen Pfändungen geben Sie bei einer Freibetrags-Pfändung den Betrag, der dem Arbeitnehmer verbleiben soll, ein. Es kann ein absoluter oder prozentualer Wert eingetragen werden, der dem Arbeitnehmer vom Nettoverdienst verbleiben soll.

Darlehen

Mit diesem Programmbaustein ist die Verwaltung von Darlehen, die Sie Ihren Arbeitnehmern gewähren, möglich. Sie geben neben der Bankverbindung den Gesamt-Betrag und den monatlichen Soll-Betrag vor. Bei der Abrechnung erfolgt dann ein Netto-Abzug in der entsprechenden Höhe.

Freie Überweisung

Hier können Sie beliebige Überweisungen vom Netto-Betrag des Arbeitnehmers hinterlegen. Die Verfahrensweise gleicht der für Darlehen.

VWL

Mit diesem Programmbaustein ist das Hinterlegen von Überweisungen für VWL-Verträge möglich. Hier können beliebig viele Verträge erfasst werden. Neben der Bankverbindung ist nur der monatlich Soll-Betrag zu erfassen.

Freie Bankverbindung

Mit der "Freien Bankverbindung" können Teile des Bruttolohns, die nicht ausgezahlt werden bzw. an andere Institute überwiesen werden. Das betrifft vorrangig alle Lohnarten, die mit der privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge im Zusammenhang stehen. Welche Lohnarten dazugehören, sehen Sie im Bildschirmfenster nach einem Klick mit der rechten Maustaste in das Feld /Bankverbindungs-Nr./ .

→ Zum richtigen Verarbeiten der freien Bankverbindung ist ein entsprechender Eintrag für die Lohnart unter Bewegungen  ==>  Permanente Bezüge Voraussetzung.


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