Meldeverfahren Statistik
- Vierteljährliche Verdiensterhebung
- Verdienststrukturerhebung
- Arbeitskostenerhebung
- Meldeverfahren CORE und IDEV
- Monatliche Verdiensterhebung ab 01.01.2022
- Fehlermeldungen
In den statistischen Meldeverfahren werden drei Statistiken erstellt und elektronisch an das Bundesamt für Statistik gesendet:
VVE - vierteljährliche Verdiensterhebung
SVE - Strukturverdiensterhebung
AKE - Arbeitskostenerhebung
Die Erstellung und Abgabe der Statistiken erfolgt im Programm Verdiensterhebung. Dazu stehen verschiedene Programmseiten zur Verfügung.
Zunächst sind Vorarbeiten zu leisten. Das Bundesamt für Statistik ist den elektronischen Empfang der statistischen Meldungen zuständig. Dazu ist einmalig eine Registrierung erforderlich, die auf der Programmseite Optionen mit dem Button Statistischen Bundesamt I-Core gestartet wird. Der Button öffnet einen Link zum Bundesamt für Statistik. Dort werden die weiteren Schritte der Registrierung beschrieben.
Auf der Programmseite Optionen werden Vorgaben festgelegt. Falls ein Proxyserver eingesetzt wird, muss die IT-Abteilung des Kunden die Eingaben vorgeben.
Hinter dem jeweiligen Eingabefeld der Optionen für die Statistiken sind die zugehörigen Verfahren dargestellt,
Auf der Programmseite Optionen 2 werden weitere Vorgaben festgelegt. Auf dieser Programmseite werden die Vorgaben auch nach den Statistiken VSE und AKE unterschieden.
Es können beliebig viele Verdienstregelungen erfasst werden. Die Verdienstregelung mit der Bezeichnung 99999999999 (11x9) hat eine besondere Bedeutung. Sie markiert die Personen für die keine Verdienstregelung festgelegt, d.h. das sind die Personen mit Einzelvereinbarungen. Mit dem Button Tabellen-Algorithmen neu suchen werden die Tabellenalgorithmen in die Verdienstregelungen eingetragen. Mit dem Button Tarif-Datenbank wird ein Link zum Bundesamt für Statistik geöffnet. Dort kann dann unter dem Stichwort Tarifdatenbank nach dem 11-stelligen Code für die eingesetzten Tariftabellen gesucht werden. Das Ergebnis wird dann in die Bezeichnung der Verdienstregelungen eingetragen. In der Aufforderung zur Abgabe der VSE wird häufig nur eine Stichprobe aus allen Beschäftigenten verlangt. Der Umfang der Strichprobe wird durch Startzahl und Auswahl-Abstand festgelegt. Beide Informationen sind im Aufforderungsschreiben vorgegeben.
Auf der Programmseite Gruppen werden Gruppenkriterien festgelegt.
Für die VVE werden Personengruppen ausgeschlossen. Für tarifgebundene Mitarbeiter kann jeder Tarifgruppe eine Leistungsgruppe von 1 bis 5 zugeordnet werden. Die Leistungsgruppen sind in den Unterlagen zur Abgabe der Statistiken VVE und VSE beschrieben. Für alle Statistiken kann die Mandantenkonsolidierung eingeschaltet werden.
Auf der Programmseite Ansicht wird die gewünschte Statistik aufbereitet und für den Versand bereitgestellt.
Dazu wird die gewünschte Statistik und das Meldejahr vorgegeben. Mit dem Button Berechnung werden dann die Daten aufbereitet.
Auf der Programmseite Versand werden die Daten in eine Meldedatei zusammengefasst und an das Bundesamt für Statistik gesendet.
Fehler im LOG-Protokoll müssen geprüft und abgestellt werden. Dazu können Änderungen im Personalstamm oder auf den anderen Programmseiten der Verdiensterhebung erforderlich sein. Nach einer fehlerfreien Bereitstellung der Daten kann der Prozess zur Abgabe der Statistik mit dem Button XML/CSV-Datei erzeugen gestartet werden. Sobald die Meldedatei erzeugt ist, kann sie angezeigt und mit dem Button XML-Datei Senden versendet werden. Erfahrungsgemäß kann nach einer Verarbeitungszeit von einigen Minuten mit dem Button Protokoll abholen das Verarbeitungsprotokoll beim Bundesamt für Statistik abgeholt werden.
Wenn die Verarbeitung fehlerhaft ist, müssen die Fehler analysiert und behoben werden. Nach der Fehlerkorrektur wird der Vorgang zur Abgabe der Statistik wiederholt. Andernfalls ist der Vorgang abgeschlossen.
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