Schalter

zurück zu: Adressen



 Branchen Module

Über diesen Schalter können Sie die Abrechnung nach verschiedenen Tarifen bzw. ohne Tarif steuern. Je nach Tarif sind spezifische Lohnarten hinterlegt.

BAT/BMT/TVÖD : Aktiviert die Berechnung nach dem Tarifrecht im Öffentlichen Dienst

Metall  für die Metallbranche

Sonstige Schalter

Automatischer Lohnsteuer-Jahresausgleich

Mit diesem Schalter wird der Lohnsteuerjahresausgleich für alle in Frage kommenden Arbeitnehmer im Abrechnungsmonat Dezember durchgeführt. Der Arbeitgeber ist zur Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs verpflichtet, wenn zum 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wird die Differenz aus der Summe der einbehaltenen Lohnsteuer in den Monaten Januar bis Dezember und dem Betrag der Jahreslohnsteuertabelle berechnet. Falls diese Differenz positiv ist, wird der Betrag dem Arbeitnehmer mit der Abrechnung Dezember erstattet. Eine Lohnsteuernachforderung durch den Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht zulässig, der Lohnsteuerjahresausgleich darf nur zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen.

Die Ausschlussgründe für den Lohnsteuerjahresausgleich werden in Comet PA maschinell erkannt, es ist kein manueller Eingriff notwendig. Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42b Abs. 1 EStG in folgenden Fällen nicht durchführen:

  • wenn der Arbeitnehmer es beantragt oder
  • wenn der Arbeitnehmer für das Ausgleichsjahr oder für einen Teil des Ausgleichsjahrs nach den Steuerklassen V oder VI zu besteuern war oder
  • wenn der Arbeitnehmer für einen Teil des Ausgleichsjahres nach den Steuerklassen II, III oder IV zu besteuern war oder
  • wenn bei der Berechnung der Lohnsteuer das Faktorverfahren angewandt wurde (Ehegatten haben die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor gewählt) oder
  • wenn bei der Lohnsteuerberechnung des Arbeitnehmers ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen war oder
  • wenn der Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz bezogen hat oder
  • wenn im Lohnkonto der Buchstabe "U" eingetragen ist (z.B. bei Bezug von Krankengeld oder Bezug von Elterngeld) oder
  • wenn für den Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr im Rahmen der Vorsorgepauschale jeweils nur zeitweise Beträge nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis d oder der Beitragszuschlag nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe c berücksichtigt wurden
    (Der Hauptfall wird sein, wenn der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr sowohl nach der Allgemeinen Lohnsteuertabelle als auch nach der Besonderen Lohnsteuertabelle zu besteuern war. Beispiel: Aus einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer wird nach Renteneintritt und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ein weiterbeschäftigter Altersrentner.)
    oder
  • wenn für den Arbeitnehmer sich im Ausgleichsjahr der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse geändert hat oder
  • wenn der Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder unter Progressionsvorbehalt nach § 34c Abs. 5 EStG von der Lohnsteuer freigestellt waren.

Bewegungsdialog Filter

Wollen Sie bei der Erfassung von Bewegungsdaten den Personenkreis über die Eingabe der Werte von Personal-Nummer... bis Personal-Nummer.... einschränken, aktivieren Sie diesen Schalter.

Tägliche Erfassung

Mit Einschalten der „Täglichen Erfassung" ist es möglich, in den Bewegungen Bezüge/Fehlzeiten pro Tag kostenstellen-/kostenträgerbezogen einzugeben

Individuelle Rechensperren

Bei Aktivierung des Schalters "Individuelle Rechensperre" im Firmenstamm können Sie einzelne Arbeitnehmer von der Lohnrechnung ausschließen. Die individuellen Rechensperren werden nur vorgenommen, wenn auch im Personalstamm (auf der Seite Zusatz-Info ) und beim Rechen-Aufruf die entsprechenden Schalter aktiviert sind.

Keine Insolvenz-Geldumlage


Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ersatz des Arbeitslohns, den ihm der Arbeitgeber für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gezahlt hat (§183 SGB III). Das Insolvenzgeld (früher Konkursausfallgeld) dient also zum Ausgleich des Nettolohnanspruchs der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung mangels Masse.

Anspruch auf Insolvenzgeld haben grundsätzlich alle Beschäftigten, also neben den sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmern auch geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Jobs und kurzfristig Beschäftigte). Berücksichtigt wird nur ein Lohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung. Lohnverzicht der Arbeitnehmer führt nicht zu weniger Insolvenzgeld (Urteil des Bundessozialgerichts). Es ist der Lohn zu erstatten, den Arbeitnehmer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekommen hätten. Fällt in den Zeitraum von drei Monaten die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wird auch dieses erstattet.

Nach §185 SGB III wird das Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts geleistet, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) begrenzte Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird.

Die notwendigen Mittel werden durch die Insolvenzgeldumlage erbracht. Umlagepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber. Die Umlagepflicht des Arbeitgebers ergibt sich kraft Gesetz und ist nicht von einem Verwaltungsakt der Einzugsstelle abhängig. Ausgenommen sind nur Privathaushalte, der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist. Damit hat dieses Verfahren den Charakter einer Versicherung. Träger dieser Versicherung ist die Bundesagentur für Arbeit, Auszahlungsstellen sind die örtlichen Arbeitsagenturen.

Sofortmeldungspflichtig

Für die Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, wird zum 1. Januar 2009 eine Sofortmeldung bei Aufnahme der Beschäftigung eingeführt. Diese ist direkt an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) zu erstatten.

Zu beachten ist, dass auch weiterhin Anmeldungen mit den entsprechenden Meldegründen 10-13 an die Knappschaft zu übermitteln sind. Hier ist die Meldefrist - im Gegensatz zur Sofortmeldung - mit der ersten Abrechnung, spätestens jedoch nach sechs Wochen zu erstellen. Bei der Sofortmeldung handelt es sich um eine zusätzliche Meldung, die ausschließlich an die DSRV übermittelt werden soll.

Die Pflicht zur Abgabe von Sofortmeldungen umfasst alle Arbeitgeber, die folgenden Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind:

  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Unternehmen der Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft
  • NEU: auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist seit dem 01.07.2019 Sofortmeldungspflichtig!

Dies sind grundsätzlich die Wirtschaftsbereiche, in denen der Sozialversicherungsausweis bisher mitführungspflichtig war.

Keine beitragspflichtige Zahlstelle

Unternehmen, die an ehemalige Arbeitnehmer Versorgungsbezüge wie etwa eine Betriebsrente auszahlen, werden dadurch zu sogenannten Zahlstellen. Auf solche Bezüge entfallende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung führen sie an die Krankenkassen der Bezugsempfänger ab.

Lohnsteuerbescheinigung im DezemberDieser Schalter aktiviert die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung im Dezember, sonst wird die Bescheinigung erst im Januar erstellt.

Lohnsteueranmeldung

Der Arbeitgeber hat die Lohn-und Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag an das für den Sitz des Betriebes zuständige Finanzamt abzuführen. Dazu erstellt man eine Lohnsteuer-Anmeldung. Für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung und die entsprechenden Zahlungen gilt:

  • Abgabe zum 10. aktuellen Monat

Bei einer abzuführenden Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr von mehr als 4000 Euro.

  • Abgabe zum 10. nach Ablauf Quartalsende

Bei einer abzuführenden Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr von nicht mehr als 4000 Euro (aber mehr als 1000 Euro).

  • Abgabe zum 10. nach Ablauf Jahresende

Bei einer abzuführenden Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr von nicht mehr als 1000 Euro.

  • Abgabe zum 10. nach Ablauf  Folgemonat

Rechnen Sie den Lohn im Folgemonat für den abgelaufenen Monat, haben Sie die Möglichkeit, die Lohnsteueranmeldung einen Monat später abzugeben. In diesem Fall wird z.B. mit der Februar-Rechnung die Lohnsteueranmeldung vom Januar ausgedruckt.

Anzahl Stellen Personal-Nummer

Hier können Sie eine einheitliche Länge für die Personalnummern vorgeben. Beim Anlegen eines neuen Arbeitnehmers (oder bei einem Personalnummern-Wechsel) wird die Stelligkeit der neuen Personalnummer überprüft. Weicht diese von der Vorgabe ab, erfolgt eine Fehlermeldung.

Einstellungen

System-Start

Eingabe der Abrechnungs-Periode, in der der Mandant das erste Mal gerechnet werden soll. Bei Verwendung des System-Start-Datums wird für alle AN eine Anmeldung mit Grund 13 (Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems) generiert. Voraussetzung für die Abgabe von Anmeldungen mit Grund 13 ist die Abgabe von Abmeldungen mit Grund 36 aus Ihrem vorhergehenden System.

Fibu-Stammdaten


Sie stellen über diese Schalter ein, ob die eingegebenen Fibu-Konten bei der Eingabe mit dem Kontenrahmen der Finanzbuchhaltung abgeprüft werden. Für Kostenstellen und Kostenträger können Sie einstellen, ob mit Kostenstellen/-trägern gearbeitet werden soll und ob eine Prüfung mit den Stammdaten der Fibu erfolgen soll.

DFÜ


Sollen DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise bzw. Lohnsteuer-Anmeldungen und -Bescheinigungen für den Mandanten elektronisch verschickt werden, so sind die entsprechenden Felder zu markieren.

Es ist eine Konsolidierung mehrerer Mandanten auf einen gemeinsamen Beitragsnachweis möglich (Menüpunkt  "Listen à Mandanten-Konsolidierung à Konsolidierung" ).


weiter zu: VDN