Schließung
Die Schließung eines Mandanten löst meldepflichtige Sachverhalte in der Sozialversicherung aus. Zur Erstellung der notwendigen SV-Meldungen sind Vorgaben erforderlich, die auf der Programmseite Schließung im Firmenstamm erfasst werden können.
Nach Vorgabe von Termin und Grund der Firmenschließung werden die weiteren Informationen aus dem Zusammenhang der Vorgaben aufbereitet bzw. zur Auswahl angeboten.
Mit den Button Austritte setzen, Vorgänge beenden, UV-Meldungen auslösen und Senden Betriebsdaten werden die Mitarbeiteraustritte zum Termin der Firmenschließung im Personalstamm eingetragen und die Meldesachverhalte für die Sozialversicherung vorbereitet. Nach der Abrechnung des Monats zum Termin der Firmenschließung werden diese Meldungen an die SV-Träger versendet.
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